Die Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden oder für Angehörige und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sein. Als Geschenke können sie auch dienen.
Bei Alkohol und Tabak, die beim Zoll als Genussmittel geführt werden, geben sich die Länder der Europäischen Union untereinander kulant. Bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es lediglich 200 Zigaretten sein sowie 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Für einige Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder Frankreichs Überseedepartements gelten Sonderregelungen.
Für Milch, Käse, Fleisch oder Wurstwaren, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten stammen, gelten strenge Vorschriften. Hintergrund ist, dass sich keine Seuchen verbreiten sollen. Solche Waren müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale von Tierärzten vorab kontrolliert werden. Außerdem braucht man Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument. Innerhalb der EU gelten diese Vorgaben nicht.
Bei der Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Staat darf man von jedem Medikament eine Menge für maximal drei Monate dabei haben, so die Verbraucherzentrale. Für Betäubungsmittel gelten strengere Regeln: Nur mit einer ärztlichen Verschreibung darf man solche Arzneimittel in angemessener Menge mitnehmen.
Der Zoll warnt: Oft sind diese günstigen Versionen von Markenprodukten von minderer Qualität. Von ihnen kann auch eine Gesundheitsgefahr ausgehen. Für Privatpersonen ist der Kauf dieser Waren nicht strafbar, sofern er dem eigenen Gebrauch dient. Wird die Ware allerdings in größerer Stückzahl mitgeführt, ist von einer Weiterverkaufsabsicht auszugehen. Bei hochpreisigen Luxusgütern reicht einigen Gerichten zufolge bereits eine Stückzahl von zwei oder drei. Der Zoll kann gefälschte Markenprodukte beschlagnahmen und vernichten. Das sei sogar bereits bei einem einzelnen T-Shirt möglich, wenn der Markeninhaber eine strikte Verfolgung anstrebt, so die Verbraucherzentrale. Die Grenze zwischen gewerblicher und persönlicher Nutzung sei fließend und die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungszwecken nicht immer einfach. "Grundsätzlich müssen die Verkäufer von Fälschungen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, etwa Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Markenrechts", so Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Teure Sportgeräte, Fotoausrüstungen oder Schmuck werden oft bereits von Deutschland mit ins Ausland genommen und sollen nach dem Urlaub auch wieder mit zurück. Allerdings lassen solche Waren den Zoll oft misstrauisch werden. Im Zweifel muss man nachweisen, dass die Ware nicht außerhalb der EU gekauft worden ist. Ein mitgeführter Kaufbeleg als Beweis ist da hilfreich. Missverständnisse lassen sich vermeiden, wenn man sich beim Zoll bereits vor der Reise ein Auskunftsblatt über die Gegenstände ausstellen lässt.
Wer sich im Urlaub zum Beispiel eine neue Uhr oder eine neue Kamera kauft, muss diese Waren bei der Heimreise oft angeben und mitunter Abgaben zahlen. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 700 Euro. Daher unbedingt den Kaufbeleg aufbewahren. Ansonsten ermittelt der Zoll den Wert der Ware.
Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder gar ausgestopften Wildtieren wie Greifvögeln oder Krokodilen ist strikt verboten. Wer artengeschützte Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nimmt - egal ob tot oder lebendig - dem drohen hohe Bußgelder. Weil Laien den Unterschied nicht erkennen, rät der Zoll: Finger weg von Tieren und Pflanzen! Auch manch harmlos anmutendes Mitbringsel kann zu Problemen führen: So benötigen Reisende etwa für die Einfuhr von Orchideen und Kakteen eine Genehmigung. Kartoffeln und Weinreben dürfen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden. Mit den Pflanzen können gefährliche Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden, die hier große Schäden verursachen.
Problematisch können zudem Fossilien und bearbeitete Steine sein. In einigen Ländern, wie etwa Ägypten, herrschen strenge Richtlinien, um die eigenen Natur- und Kulturgüter zu schützen. Es ist daher ratsam, sich beispielsweise beim Auswärtigen Amt über die jeweiligen Einreise- und Zollbestimmungen im Urlaubsland näher zu informieren.
Die maximale Summe an Bargeld beträgt 10.000 Euro. Wer mehr dabei hat, muss die Menge bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land vorher schriftlich beim Zoll anmelden. So soll Geldwäsche bekämpft werden. Innerhalb der EU muss man dem Zoll lediglich mündlich mitteilen, dass man mehr als 10.000 Euro dabei hat - sofern man vorher danach gefragt worden ist. Unter die Regelung fallen auch Sparbriefe, Schecks und Aktien.
Die Energiekrise lässt die Preise für Kraftstoffe steigen. Manchmal ist es günstiger, im Ausland zu tanken. Das ist auch erlaubt, sofern es dem Eigenbedarf dient und der Kraftstoff persönlich transportiert wird. Der Kraftstoff aus einem EU-Mitgliedsstaat muss sich dazu im Tank des jeweiligen Fahrzeugs befinden. Eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in Reservekanistern wird in der Regel nicht beanstandet.