Unseriöse Steinreiniger: Polizei warnt vor Betrügern
Wucherpreise, schlechte Arbeit, Sozialbetrug: Immer wieder sorgen unseriöse Stein- und Terrassenreiniger für Schlagzeilen. Worauf sollten Hausbesitzer achten, um nicht auf betrügerische Angebote hereinzufallen?
Gehweg- oder Terrassenplatten sehen meist schon nach wenigen Jahren nicht mehr schön aus. Grünbelag, Dreck und Unkraut in den Fugen sind nicht nur optisch ärgerlich, oft werden die Platten bei Nässe durch Algenbefall auch richtig glatt. Professionelle Hilfe versprechen sogenannte Steinreiniger, die mit leistungsstarken Hochdruckreinigern den Dreck und die Unfallgefahr beseitigen.
So lassen sich Angebote unseriöser Handwerker erkennen
In der Branche tummeln sich so einige unseriöse Anbieter, die ihre Kunden regelrecht abzocken, warnt die Verbraucherzentrale. Mondpreise, miese Arbeit und wertlose Gewährleistungsversprechen kommen häufig vor. Polizei und Verbraucherschützer raten deshalb dringend dazu, einige Regeln zu beachten:
- Vorsicht bei Flyern in Briefkästen und als Beilage in der Zeitung: Die bunten Prospekte versprechen oft tolle Rabatte und perfekte Ergebnisse. Seriöse Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks haben so eine Art der Werbung in der Regel nicht nötig und sind problemlos in Branchenbüchern wie den Gelben Seiten zu finden.
- Wurde dennoch Kontakt mit einer Firma von einem Flyer aufgenommen, unbedingt prüfen, ob der Steinreiniger tatsächlich existiert und auch an der angegebenen Adresse seinen Firmensitz hat. Denn diese ist oft nur ausgedacht. Da die Firmen oft damit werben, aus der "Nachbarschaft" zu stammen, lässt sich das leicht überprüfen.
- Vor Beginn der Arbeiten in jedem Fall einen Kostenvoranschlag inklusive der Mehwertsteuer verlangen. Aussagen wie "das wird schon nicht so teuer" oder "ich mache Ihnen einen Spezialpreis", öffnen Wucherpreisen Tür und Tor. Die Reinigung sollte höchstenfalls bei sechs Euro pro Quadratmeter liegen.
- Nicht zu Zusatzleistungen wie einer Nanoversiegelung überreden lassen. Die hat so gut wie keinen Nutzen, weil eine solche Beschichtung durch die mechanische Belastung der Platten sofort wieder entfernt wird.
- Eine weitere Zusatzleistung ist das Neuverfugen. Das kann eventuell sinnvoll sein, weil die Fugen durch die Hochdruckreinigung ausgespült werden. Allerdings sollte vorher ein zweites Angebot eingeholt werden, um Preise besser vergleichen zu können.
Nicht auf Barzahlung ohne Rechnung einlassen
Ist die Arbeit verrichtet, erwartet der Steinreiniger selbstverständlich seine Bezahlung. Auch hier gilt es einige Dinge zu beachten, um nicht doch betrogen zu werden. So sollten sich Kunden nicht auf sofortige Barzahlung einlassen, sondern eine Rechnung verlangen. Viele der unseriösen Steinreiniger wollen sofort das Geld - und zwar bar. Sie weigern außerdem, eine ordentliche Rechnung auszustellen. Das hat mehrere offenkundige Nachteile: Ohne Rechnung hat der Kunde keine Möglichkeit, sein Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen. Außerdem können die Leistungen nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Ordentliche Rechnung sollte bestimmte Kriterien erfüllen
Eine ordentliche Rechnung sollte neben der Firmenanschrift die Umsatzsteuernummer und den Hinweis auf den Eintrag in die Handwerksrolle der jeweils zuständigen Handwerkskammer enthalten.
Bei Betrugsverdacht an die Polizei wenden
Wer das Gefühl hat, betrogen worden zu sein, sollte auf jeden Fall die Polizei einschalten. Falsche Scham ermöglicht es den Betrügern, noch viele weitere Kunden über das Ohr zu hauen. Sie können auch die örtliche Zeitung informieren, zum Beispiel wenn der Flyer oder die Anzeige der Betrüger aus dieser Zeitung stammen.