UMTS-Abschaltung: Ist mein Smartphone LTE-fähig?
Ende Juni haben Vodafone und Telekom ihre 3G-Antennen abgeschaltet, zum Jahresende folgt das Aus für das gesamte UMTS-Netz. Für Nutzer nicht LTE-fähiger Smartphones gibt es Einschränkungen beim mobilen Internet.
Wer sein Smartphone oder auch älteres Handy nur zum Telefonieren oder gelegentlichen Verschicken einer SMS benutzt, braucht nicht aktiv zu werden, das ist auch weiterhin uneingeschränkt möglich. Beim mobilen Surfen und beim mobilen Datenverkehr hingegen kann es mit nicht LTE-fähigen Smartphones zu technischen Einschränkungen - beispielsweise bei der Geschwindigkeit - kommen.
Nach der Abschaltung stehen für diese Dienste nur noch die veralteten 2G-Netze sowie das moderne LTE-Netz (4G) und die neuen 5G-Netze zur Verfügung. Probleme kann es auch mit Navigations- und Connect-Systemen in älteren Autos geben, in denen nur 3G-Funkmodule verbaut sind.
Smartphone-Modell prüfen: Ist mein Handy 4G-fähig?
Zeigt das Smartphone-Display unterwegs bereits das 4G-Symbol im Display an, ist das Gerät in jedem Fall kompatibel. Über "Einstellungen" und "Mobile Netzwerke" lassen sich neuere Smartphones bei Bedarf auch auf LTE-Betrieb umstellen. Auch die Sprachübertragung über 4G muss dort im Menü "VoLTE Anrufe" aktiviert sein. Voraussetzung dafür ist allerdings eine 4G-taugliche SIM-Karte.
Bei der Telekom und Vodafone sind das in der Regel SIM-Karten, die etwa ab dem Jahr 2005 ausgegeben wurden. Eine Prüfung der Jahreszahl ist bei Vodaphone über die Kunden-App möglich, auch die Service-Seiten der Telekom bieten eine entsprechende Prüfmöglichkeit der SIM-Karte an. Verbraucher können außerdem auf den Websites der meisten Mobilfunkanbieter checken, ob ihr Smartphone-Modell LTE-tauglich ist. Zur Abfrage ist manchmal die sogenannte IMEI des Gerätes notwendig, die sich über die Tastenkombination *#06# abfragen lässt.
Keine Mobilfunkverträge übereilt abschließen
Bei vielen Mobilfunkverträgen ist die LTE-Nutzung im Tarif bereits enthalten, sodass der Abschluss eines neuen Vertrags oft nicht notwendig ist. Kunden sollten sich in den Shops der Mobilfunkanbieter deshalb nicht von Verkaufsberatern zu übereilten Vertragsabschlüssen drängen lassen. Ist das LTE-Netz mit dem modernen 4G-Standard nach der UMTS-Abschaltung am Wohnort durch den Mobilfunkanbieter nicht verfügbar, haben Kunden nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg das Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres bestehenden Vertrages. Auch ein teurer 5G-Vertrag lohne derzeit im Preis-Leistungs-Vergleich noch nicht.
Neues Smartphone möglichst ohne Vertrag kaufen
Wenn tatsächlich feststeht, dass das alte Smartphone mit dem modernen 4G- oder 5G-Standard nicht kompatibel ist, sollten Verbraucher nach einem Preisvergleich und einer Prüfung der individuellen Anforderungen besser selbst ein neues Gerät kaufen. Durch den Mobilfunkanbieter gesponsorte Smartphones sind in der Regel an einen neuen Vertrag mit längerer Laufzeit und höheren monatlichen Kosten gebunden. Ein Eigenkauf sei deshalb trotz der einmalig hohen Anschaffungskosten auf lange Sicht billiger, raten die Verbraucherschützer weiter. Wer Geld sparen und etwas für die Nachhaltigkeit tun möchte, kann sich auch ein passendes gebrauchtes Gerät kaufen.