StVO: Neue Regeln - höhere Bußgelder
Neue Regeln, höhere Strafen: Seit dem 28. April gelten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Mittelpunkt stehen mehr Schutz für Radfahrer sowie höhere Strafen für Raser und Parksünder. Wer sich nicht an die Regeln für Rettungsgassen hält, riskiert den Führerschein.
Missbrauch der Rettungsgasse
Schon bisher kann es teuer werden, keine Rettungsgasse zu bilden. Zu den 200 bis 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Verkehrssünder-Register kommt jetzt ein Monat Fahrverbot. Dabei muss kein Rettungsfahrzeug konkret behindert worden sein. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, muss seinen Führerschein abgeben.
Raser verlieren schneller den Führerschein
Fahrverbote erhalten auch Temposünder, die in Ortschaften mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs sind. Bisher lag die Grenze bei 31 km/h, beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres bei 26 km/h. Zum Fahrverbot von einem Monat kommen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt hinzu. Außerhalb von Orten liegt die Marke für den Führerscheinentzug nun schon bei 26 km/h. Erhöht wurden außerdem die Bußgelder für zu schnelles Fahren bis 20 km/h in Ortschaften auf bis zu 70 Euro.
Halten und Parken: Missbrauch wird teuer
Deutlich teuer wird es für Autofahrer, die in zweiter Reihe halten. Statt bisher 15 sind jetzt mindestens 55 Euro fällig. Werden andere behindert oder gefährdet, sind es bis zu 100 Euro, außerdem droht ein Punkt in Flensburg. Diese Strafen gelten auch für das Parken auf Geh- oder Radwegen und das Halten auf Schutzstreifen. Einfache Verstöße gegen Halte- und Parkregeln kosten statt bisher höchstens 15 nun bis zu 25 Euro, mit Behinderung bis zu 50 Euro.
Mehr Rücksicht auf Radfahrer
Gleich mehrere neue Vorschriften gelten im Radverkehr. Ziel ist es, das Radfahren sicherer zu machen. Gleichzeitig steigen einige Bußgelder für Radfaher deutlich:
- Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer, Fußgänger oder E-Roller-Fahrer überholen. Außerhalb von Ortschaften sind es sogar 2 Meter.
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
- Radfahren auf dem Gehweg oder Radwege in falscher Richtung benutzen kostet 55 statt zuvor 15 Euro.
- Auf sogenannten Schutzstreifen, also mit einer unterbrochenen Linie auf der Fahrbahn markierten Radwegen, gilt ein generelles Halteverbot.
- An Straßen mit getrennten Radwegen müssen Autofahrer beim Parken statt fünf nun acht Meter Abstand von Einmündungen halten.
- Entsprechend den Tempo-30-Zonen gibt es künftig Fahrradzonen. Dort gelten die Regeln für Fahrradstraßen, die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.
- Der grüne Pfeil an Ampeln gilt jetzt auch für Radfahrer auf dem Radweg. Zusätzlich gibt es ein neues Schild "Grünpfeil für Radfahrer", wenn die Regel nur für Radler gilt.
- Ein weiteres neues Schild verbietet es, mit mehrspurigen Fahrzeugen einspurige, etwa Fahrräder, zu überholen. Weitere neue Schilder markieren Park- und Ladeflächen für Lastenfahrräder sowie Radschnellwege.
Weitere Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung
Neu geregelt wurden in der Novelle der Straßenverkehrsordnung unter anderem auch:
- Wer sich mit Apps auf dem Smartphone oder von Navigationsgeräten vor Blitzern warnen lässt, zahlt 75 Euro und erhält einen Punkt.
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss.
- Professionelle Carsharing-Fahrzeuge dürfen mit einem speziellen Ausweis auf eigens markierten Flächen parken.
- Zur Schau mit dem Auto hin- und herzufahren, kostet bis zu 100 Euro Bußgeld.