Rettungsgasse im Stau richtig bilden - sonst droht Bußgeld
Damit Rettungskräfte schnell am Unfallort eintreffen können, müssen Autofahrer im Stau eine Rettungsgasse bilden. Bei zwei oder mehr Fahrspuren soll sie zwischen der linken und den übrigen Spuren entstehen.
Wenn Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei zu einem Unfallort fahren, können wenige Minuten über Leben und Tod von Verletzten entscheiden. Andere Verkehrsteilnehmer sind deshalb verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, um Helfern den Weg frei zu machen. Grundsätzlich gilt: Wenn sich Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern, die Geschwindigkeit reduzieren und darauf achten, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte kommen.
So verhalten sich Autofahrer bei Stau richtig
- Auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen pro Richtung außerhalb geschlossener Ortschaften muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.
- Rettungsgasse bilden, solange die Fahrzeuge noch rollen.
- Erst den Blinker setzen, dann zur Seite fahren. Sonst drohen weitere Unfälle. Das Heck sollte anschließend nicht auf die Fahrbahn ragen.
- Ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.
- Die Standspur auf Autobahnen freihalten.
- Vor der Weiterfahrt prüfen, ob noch weitere Rettungsfahrzeuge unterwegs sind.
Rettungsgasse bei drei oder mehr Spuren
- Auf dreispurigen Autobahnen gilt: Wer auf der äußerst linken Spur fährt, weicht nach links aus. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts.
- Im Prinzip gleich ist es bei vier oder mehr Spuren. Autofahrer auf der äußersten linken Spur fahren nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts.
Hohe Strafen drohen
Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen. Wenn Rettungskräfte dadurch behindert werden oder es zu Sachbeschädigungen kommt, kann es bis zu 320 Euro kosten. Zusätzlich droht ein Monat Fahrverbot. Wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, zahlt 240 bis 320 Euro.