Schlaglöcher im Asphalt: Wer haftet bei einem Schaden?
Schlaglöcher im Asphalt und Straßenschäden können eine Gefahr darstellen - besonders für Motorrad- und Fahrradfahrer. Aber auch ein Schaden am Auto ist ärgerlich. Wer trägt die Verantwortung, wer die Kosten?
90 Millionen Euro - so viel will das Bundesland Schleswig-Holstein jedes Jahr in die Sanierung der Straßen stecken. Der Grund: 60 Prozent der Straßen sind in einem schlechten Zustand. "Die Straßen sind schneller kaputt gegangen, als wir erwartet haben", so Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen. Da sind Schäden durch Schlaglöcher vorprogrammiert.
Wie entstehen Schlaglöcher?
Gerade in den Wintermonaten vermehren sich die Schlaglöcher durch den häufigen Wechsel von strengem Frost und wärmeren Tagen. Das Schmelzwasser sickert in den rissigen Asphalt, gefriert und dehnt sich aus. Aber auch im Sommer kann die Fahrbahn durch Hitze aufbrechen. Die Leidtragenden sind Autofahrer, die oftmals ohne Vorwarnung und womöglich noch im Dunkeln plötzlich einen heftigen Schlag verspüren. Dabei sind Schäden an Reifen, Felgen, dem Fahrwerk oder der Lenkstange möglich.
Wer ist für Straßenschäden zuständig?
Für den verkehrssicheren Zustand der Straßen sind Bund, Länder und Kommunen zuständig. Sie müssen die Straßen in bestimmten Abständen kontrollieren und Schäden im Asphalt reparieren. Sind Schlaglöcher im Asphalt vorhanden, müssen Autofahrer durch eine entsprechende Beschilderung davor gewarnt werden.
Entdeckte Schlaglöcher ohne Warnhinweis oder andere Mängel an Straßen können auch über die ADAC App "Läuft's?!" gemeldet werden.
Wer zahlt für entstandene Schäden?
In der Regel zahlt die Vollkaskoversicherung den Schaden, der durch ein Schlagloch am Auto entsteht. Wer nur eine Teilkaskoversicherung hat, muss die Reparaturkosten selbst tragen. Was ist aber, wenn die Stadt oder Kommune ihre Straßensicherungspflicht wissentlich verletzt hat? Leider haben die wenigsten Schadenersatzforderungen Erfolg. Denn als Autofahrer müsste man beweisen, dass die Gemeinde nicht reagiert hat, obwohl ein Schlagloch vorhanden ist. Diese Nachweispflicht ist in der Praxis schwierig.
Die Straßenbaulastträger berufen sich dann nämlich auf die Straßenverkehrsordnung und das sogenannte Sichtfahrgebot. Dort heißt es in Paragraf drei: Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit der Straßenbeschaffenheit anpassen, also ausweichen oder anhalten, wenn ein Schlagloch auftaucht.
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Wenn der Pkw durch ein Schlagloch beschädigt wurde, unbedingt Fotos machen - vom Schlagloch, der Örtlichkeit, vom Fehlen der Warnschilder und natürlich von dem Schaden am Kfz. Wichtig können auch Zeugen sein. Unbedingt deren Namen und Adressen notieren. Zusätzlich raten Experten, auch die Polizei und die Kfz-Versicherung zu informieren.