Neuer Bußgeldkatalog für Straßenverkehr in Kraft getreten
Seit 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr. Raser oder Falschparker müssen deutlich mehr bezahlen. Das soll Radfahrer und Fußgänger besser schützen.
Der Bundesrat hatte nach langen Kontroversen der Verordnung des Verkehrsministeriums zur Verschärfung des Bußgeldkatalogs Anfang Oktober zugestimmt. Unter anderem müssen Verkehrssünder, die das Tempo überschreiten, falsch parken oder die Regelungen zur Rettungsgasse missachten, ab sofort mit deutlich höheren Strafen rechnen. Mit den Maßnahmen sollen Fußgänger und Radfahrer künftig besser geschützt werden.
Die Reform war bereits im Jahr 2020 kurzzeitig gültig, musste dann aber wegen eines Formfehlers wieder zurückgenommen und nachgebessert werden. Strengere Regelungen zu Fahrverboten wurden teilweise entschärft.
Tempo-Überschreitungen deutlich teurer
Wer die Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um mehr als 10 Stundenkilometer überschreitet, zahlt nun das Doppelte: mindestens 50 Euro statt bisher 25 Euro. Ist ein Autofahrer mehr als 30 Stundenkilometer zu schnell unterwegs, schlägt das mit mindestens 260 Euro statt wie bisher mit 160 Euro zu Buche.
Auch außerorts werden Tempo-Überschreitungen härter bestraft: Bei mehr als 10 Stundenkilometern kostet es nun 40 statt 20 Euro, bei mehr als 20 Stundenkilometern müssen Verkehrssünder 100 statt 70 Euro locker machen.
Neue Fahrverbotsgrenzen zurückgenommen
Die ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen, nach der Autofahrer ab 21 Stundenkilometer innerorts und ab 26 Stundenkilometer außerorts ihren Führerschein abgeben sollten - ist zurückgenommen. Wie bisher gibt es außerdem erst bei Tempoüberschreitungen ab 21 Stundenkilometern innerorts einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Punkte für Falschparken bei Behinderung des Verkehrs
Teuer ist auch das oft als Kavaliersdelikt angesehene Falschparken geworden. Einfache Verstöße kosten nun 55 Euro statt 15 Euro. Dazu zählen auch das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen auf Behinderten-, Elektroauto- und Carsharing-Parkplätzen, das bisher 35 Euro gekostet hat.
Behindern Falschparker die Nutzung von Rad- und Fußwegen oder stellen ihr Fahrzeug auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe ab, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Der ADAC warnt deshalb auch vor dem Halten in zweiter Reihe, das in der Regel eine gewisse Behinderung des Verkehrs zur Folge hat. Ähnlich ist es beim Blockieren von Feuerwehreinfahrten: Werden Rettungsfahrzeuge behindert, kann das bis zu 100 Euro kosten.
Fahrverbot für Verstöße beim Bilden von Rettungsgassen
Wer auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar zum unerlaubten Befahren nutzt, zahlt ab sofort ein Bußgeld von bis zu 320 Euro. Unabhängig von einer Prüfung der konkreten Gefährdung durch das Fehlverhalten kommen immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg als Strafmaß hinzu. Besonders Motorradfahrer sollten ihr Verhalten deshalb entsprechend ändern, rät der ADAC.
Schritt-Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Lkw
Zum besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern, die häufig im toten Winkel nicht gut sichtbar sind, gilt für Lkw nun beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld geahndet.