Kleinanzeigen: So schützt man sich vor Betrug
Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Kleinanzeigen-Portalen ist beliebt, aber mit Risiken verbunden. Denn dort sind auch Betrüger unterwegs. Wie erkennt man unseriöse Käufer und Verkäufer?
Kinderspielzeug, Möbel, Schmuck oder Kleidung: Über das Internet lässt sich fast alles kaufen oder verkaufen. Doch Kleinanzeigen-Portale sind nicht nur bei Verbrauchern beliebt, sondern auch Tummelplatz für Kriminelle. Polizei und Verbraucherschützer weisen eindringlich darauf hin, bei Transaktionen besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Viele Betrüger machen einen vertrauenerweckenden Eindruck, dabei geht es ihnen nur darum, an sensible Daten oder an Geld zu kommen. Dabei nutzen sie verschiedene Maschen, die man kennen sollte.
"Sicher bezahlen": Vorsicht vor Nachrichten mit Links
Ein angeblicher Käufer gibt vor, auf dem Kleinanzeigen-Portal die Funktion "Sicher bezahlen" nutzen zu wollen. Bei dieser Zahlungsmethode denken viele Verbraucher nicht an ein Betrugsrisiko. Zumal sie auch einen Käufer- und Verkäuferschutz bietet. Doch Kriminelle schicken eine Nachricht an den Verkäufer, die einen Link zu einer nachgebauten Website enthält. Dort soll er seine Konto- und Kreditkartendaten eingeben, um die Zahlung zu erhalten. Gibt er die Daten ein, können die Betrüger Beträge vom Konto abbuchen oder die Daten für Online-Einkäufe missbrauchen.
Wichtig: Die "Sicher bezahlen"-Funktion wird nur innerhalb und nicht außerhalb des Kleinanzeigen-Portals angeboten und über eine offiziell kooperierende Online-Plattform abgewickelt. Sie sollte ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals genutzt werden. Links in E-Mails, SMS oder QR-Codes sollten nicht angeklickt werden, um keine Daten preiszugeben. Grundsätzlich sollte man sich vorab über das Einrichten und den genauen Ablauf des sicheren Bezahlens informieren und nicht davon abweichen.
Falsche QR-Codes führen auf betrügerische Webseiten
Die Methode "Sicher bezahlen" wird auch mithilfe von QR-Codes nachgeahmt und missbraucht. Angebliche Käufer schicken einen QR-Code, den man scannen soll. Daraufhin öffnet sich oder führt ein Link auf eine gefälschte Webseite, die täuschend echt aussehen kann. Keinesfalls sollte man dort sensible Daten eingeben. Auch hier gilt: Keine QR-Codes anklicken und nur die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigenportals nutzen.
Kreditkartenproblem vorgetäuscht: Keine Links öffnen
Der vermeintliche Käufer eines Artikels behauptet, der Bezahlvorgang mit der Kreditkarte sei fehlgeschlagen. Kurze Zeit später erhält der Verkäufer eine Nachricht, die vom Kleinanzeigen-Portal zu stammen scheint. Er soll einen Link öffnen und seine Kreditkartendaten samt Prüfziffer eingeben, um das angebliche Problem bei der Bezahlung zu lösen. Doch die Kriminellen gehen mithilfe der Kreditkartendaten sofort auf Shopping-Tour.
Paypal-Option "Geld an Freunde und Familie senden" ist nicht sicher
Ein angeblicher Käufer schlägt vor, das Geld für eine Ware via Paypal und der Option "Geld an Freunde und Familie senden" zu bezahlen. Das Geld geht dann auch tatsächlich auf dem Paypal-Konto des Verkäufers ein, auch die Abholung der Ware erfolgt umgehend. Doch später stellt sich heraus, dass das Paypal-Konto, von dem die Überweisung ausging, gehackt worden ist. Der Verkäufer muss in dem Fall das Geld an den unbeteiligten Dritten, dessen Konto gehackt wurde, zurückzahlen und ist auch noch seine Ware los.
Diese Masche wird auch von vermeintlichen Verkäufern benutzt, die darauf bestehen, über Paypal "Geld an Freunde und Familie senden" zu bezahlen. Allerdings gilt dafür kein Käuferschutz. Der Käufer ist sein Geld los und bekommt keine Ware. Das Paypal-Konto lösen die Kriminellen meist schnell auf.
"Dreiecksbetrug": Überweisungen erfolgen von oder an gehackte Konten
Zurückgeben muss man das gezahlte Geld auch, wenn es von einem gehackten Bankkonto aus überwiesen wurde. Die Verbraucherzentrale nennt dieses Beispiel: Ein junger Mann hat eine wertvolle Münze im Internet zum Verkauf angeboten. Nachdem der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist, schickt er die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. Später erfährt er, dass das Geld von dem gehackten Konto eines Dritten überwiesen worden ist. Das Geld muss er dem Kontoinhaber zurückzahlen, seine Münze sieht er nicht wieder.
Auch Käufer sind von dieser Masche betroffen. Der Verbraucherzentrale sind Fälle bekannt, in denen das Konto eines Verkäufers bei einem Portal manipuliert war und der Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen nicht mehr auffindbaren Dritten überwiesen wurde.
Gutscheinkarte: Nicht in Vorleistung gehen
Ein vermeintlicher Käufer gibt vor, im Ausland zu wohnen und das Produkt innerhalb Deutschlands als Geschenk versenden zu wollen. Er möchte diesem als zusätzliche Überraschung eine Gutscheinkarte beifügen und bittet den Verkäufer, die Gutscheinkarte zu besorgen und den Betrag auszulegen. Als Nachweis soll der Verkäufer ihm den Gutscheincode an eine vorgegebene E-Mailadresse senden. Die Kaufsumme erscheint zwar zeitnah auf dem Paypal-Konto des Verkäufers, wird jedoch nicht freigegeben, weil der Paypal-Account des Käufers vorgetäuscht oder ein gehackter Account genutzt wurde. Geld und Gutschein sind weg.
Transportkosten: Kein Geld an angebliche Abholunternehmen überweisen
Vermeintliche Käufer wollen die angebotene Ware unbedingt haben, selbst der geforderte Preis wird nicht diskutiert. Der Kaufinteressent gibt vor, sich gerade beruflich im Ausland zu befinden und bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und ein Transportunternehmen mit der Abholung zu beauftragen. Danach wird eine Mail verschickt, in der von einer Bank bestätigt wird, dass der Kaufpreis inklusive der Transportkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Nun soll der Verkäufer die Transportkosten über eine Online-Geldtransfer-Plattform an das angebliche Abholunternehmen im Ausland schicken. Spätestens jetzt sollte man laut Verbraucherzentrale von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen und mögliche Droh-Mails des angeblichen Käufers ignorieren.
Western Union: Keine Vorab-Überweisungen an Verkäufer
Unseriöse Verkäufer schlagen vor, per Western Union, einem US-Anbieter von Auslandsüberweisungen, vorab Teilbeträge zu zahlen. Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, das Geld zurückzubekommen, sind schlecht, weil die Betrüger aus dem Ausland agieren und für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner einsetzen.
Vorsicht bei Scheck-Zahlung
Angebliche Kaufinteressenten schicken einen Scheck, der über den Kaufpreis hinausgeht. Soll eine Ware beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Kriminellen einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer soll den Scheck bei der Bank einreichen, den Differenzbetrag einfach an den Käufer überweisen und die Ware versenden. Doch einige Tage später platzt der Scheck, er kann nicht eingelöst werden, möglicherweise weil er nicht gedeckt ist. Der Käufer ist spurlos verschwunden, das Geld und die Ware sind weg.
So können sich Verbraucher schützen
Die Polizei registriert immer häufiger Betrugsfälle bei Käufen und Verkäufen auf Online-Plattformen. Sie gibt Verbrauchern unter anderem diese Tipps:
- Bestimmen Sie selbst die Art und den Ablauf des Zahlvorgangs.
- Achten Sie bei Paypal (oder anderen Zahldiensten) darauf, dass Mailadresse, Name und Artikelnummer mit den Daten des Kontakts bzw. Kaufs übereinstimmen.
- Lassen Sie - sofern möglich - Verkaufsartikel persönlich gegen Barzahlung abholen.
- Lassen Sie sich vom Verkäufer einen Versandnachweis ausstellen.
- Lassen Sie den Käufer seine Versandanschrift/Adresse in der Betreffzeile der Banküberweisung eintragen.
- Lassen Sie erhaltene Schecks vor Warenversand durch Ihre Bank auf Echtheit überprüfen. Weisen Sie Ihre Bank ggf. auf die Verkaufsumstände hin.
- Nutzen und bestehen Sie auf bekannte und seriöse Transportdienstleister.
- Geben Sie die Daten Ihrer Zahlungskarten nur mit verschlüsselter Internetverbindung ein.
- Nutzen Sie zum Bezahlen keine Links oder E-Mails von unbekannten Absendern.
- Verwenden Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktuelle Firewall.
- Informieren Sie bei Betrugsverdacht das Verkaufsportal und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.