Die Kindergrundsicherung setzt sich aus einem fixen Kindergarantiebetrag und einem flexiblen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag zusammen. Der fixe Kindergarantiebetrag soll das bisherige Kindergeld ersetzen. Der Kinderzusatzbetrag bündelt verschiedene staatliche Leistungen: den Kinderzuschlag, das Bürgergeld, die Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.
Die Kindergrundsicherung soll laut Familienministerin Lisa Paus am 1. Januar 2025 starten. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 27. September 2023 gebilligt. Allerdings fehlt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Bundesagentur für Arbeit hält einen Einstieg frühestens ab Juli 2025 für möglich, weil sie für die Umsetzung eine gewisse Vorlaufzeit benötigt.
Wie beim Kindergeld haben alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Zahlung möglich: So werden Auszubildende bis zum 25. und Studierende bis zum 27. Lebensjahr unterstützt. Volljährige Kinder im Studium oder in der Ausbildung sollen den Betrag direkt erhalten.
Wer den Kinderzusatzbetrag bekommt, ist abhängig vom Einkommen der Eltern und vom Alter des Kindes. Besonders Familien mit geringem Einkommen sollen vom Kinderzusatzbetrag profitieren. Asylsuchende sind von der Kindergrundsicherung ausgenommen.
Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Aus einem fixen Kindergarantiebetrag und einem flexiblen Kinderzusatzbetrag.
Der Kindergarantiebetrag soll das Kindergeld ersetzen, das derzeit 250 Euro pro Kind und Monat beträgt. Wie das Kindergeld soll er unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Höhe des Kindergarantiebetrages alle zwei Jahre überprüft und angepasst wird.
Die Höhe des Kinderzusatzbetrags hängt vom Einkommen der Eltern sowie vom Alter des Kindes ab. Je weniger Geld Familien zur Verfügung steht, desto höher soll er ausfallen.
Wie hoch die Kindergrundsicherung im konkreten Einzelfall in 2025 ausfällt, lässt sich noch nicht berechnen. Denn die Höhe hängt von schwankenden Faktoren ab - zum Beispiel von der Entwicklung des Kindergelds oder von staatlichen Zahlungen wie dem Wohngeld, die immer wieder angepasst werden.
Die Antragstellung soll künftig leichter sein, weil es nur noch eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen gibt - den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Zudem soll der Antrag über ein Online-Portal möglich sein.
Viele einkommensschwache Familien machen derzeit von ihren Ansprüchen keinen Gebrauch, weil sie davon nichts wissen. Das soll sich ändern: Mit einem "Kindergrundsicherungscheck" wird der Familienservice prüfen, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag hat und die Eltern informieren. Laut Bundesfamilienministerin Paus sei das ein Paradigmenwechsel: Aus der "Holschuld" der Familien werde eine "Bringschuld" des Staates.