Haushaltshilfe bei der Krankenversicherung richtig beantragen
Kochen, einkaufen, waschen, putzen oder Kinder zur Kita bringen: Wer schwer krank ist, kann das nicht schaffen. Dann unterstützen Haushaltshilfen, die bei der Krankenkasse beantragt werden können.
Bei vorübergehender Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse bezahlt wird - wenn alle Voraussetzungen stimmen.
Für wen gilt der Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Dieser Anspruch besteht aber nur dann, wenn niemand anderes im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Das ist auch der Fall, wenn andere Haushaltsmitglieder arbeiten gehen und tagsüber nicht zu Hause sind. Wichtig: Ehe- oder Lebenspartner können nicht verpflichtet werden, sich extra Urlaub zu nehmen. Bei größeren Schulkindern darf die Schule nicht leiden, wenn sie im Haushalt mithelfen. Eine Haushaltshilfe bekommt nur, wer den Haushalt zuvor selbst geführt hat.
Wie lange ist eine bezahlte Haushaltshilfe im Einsatz?
Eine Haushaltshilfe wird nur bis zu vier Wochen von der Krankenkasse bezahlt. Ein dauerhafter Einsatz ist nicht vorgesehen. Sollte im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind leben, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Haushaltshilfe bei der Krankenkasse richtig beantragen
Den Antrag können Betroffene bei ihrer Krankenkasse telefonisch anfordern oder auf der Internetseite der jeweiligen Krankenversicherung herunterladen. Der behandelnde Arzt sollte beim Ausfüllen helfen. Es ist wichtig, detailliert zu begründen, warum, zu welchen Zeiten und bei welchen Aufgaben Hilfe benötigt wird. Kathrin Brückner vom Sozialverband VdK rät, den Antrag so präzise und ausführlich wie möglich zu begründen. So würden die Chancen auf eine Genehmigung steigen. Zudem sollten ausreichend viele Stunden beantragt werden. Die vom Arzt unterschriebene Bescheinigung senden Sie anschließend an Ihre Kasse.
Wie finde ich eine Haushaltshilfe?
Ist der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt, kümmert diese sich in der Regel auch um die Organisation der ärztlich verschriebenen Haushaltshilfe. Die Krankenversicherungen haben oft Verträge mit Sozialstationen und privaten Dienstleistern. Achtung: Ist der Antrag genehmigt, steht Ihnen per Gesetz eine Hilfe zu. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen zu helfen. Lassen Sie sich nicht nur mit Telefonnummern abspeisen.
Der Anbieter rechnet die Kosten mit der Krankenkasse direkt ab. Die Versicherten selbst leisten nur eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten pro Einsatz - mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag.
Pflegenotstand auch bei Haushaltshilfen spürbar
Der VdK weist allerdings darauf hin, dass sich der Pflegenotstand auch bei Haushaltshilfen bemerkbar machen kann. Es gibt eine hohe Nachfrage, aber oft wenig Personal. Wenn möglich - etwa für die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt - sollte also im Voraus geplant werden, damit rechtzeitig die Bewilligung einer Haushaltshilfe mit einer ausreichenden Stundenzahl vorliegt. Für einige Anbieter lohnt die Anfahrt für lediglich zwei Stunden Arbeit am Tag nicht.
Bei Ablehnung des Antrags: Widerspruch einlegen
Wurde der Antrag abgelehnt oder die Krankenkasse hat zu wenige Stunden genehmigt, sollten Betroffene unbedingt zügig Widerspruch einlegen und sehr genau und detailreich begründen - wenn möglich mit weiteren ärztlichen Attesten. Das Sozialgesetzbuch (SGB 5 Paragraf 38) regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Haushaltshilfen. Die Details aber - wie zum Beispiel die konkrete Stundenzahl - sind nicht im Gesetz festgehalten. Sie sind jeweils Einzelfallentscheidungen der Krankenversicherungsunternehmen, die oft nicht sehr transparent sind. Das kritisiert auch Kathrin Brückner vom Sozialverband VdK. Für viele Versicherte seien die Entscheidungen der Krankenkassen diesbezüglich nur schwer nachzuvollziehen.
Auch Verwandte und Bekannte dürfen einspringen
Auch Verwandte können für Leistungen als Haushaltshilfe Geld erhalten. Verwandte bis zum zweiten Grad (Geschwister, Eltern, der Schwager oder die erwachsenen Kinder) bekommen in der Regel von der Krankenkasse Fahrtkosten ersetzt sowie einen Verdienstausfall bis zu einer "angemessenen" Höhe. Fragen Sie aber vorher unbedingt nach den Details. Auch Bekannte und Freunde können als Haushaltshilfe einspringen. Auch hier sollten Sie die Entlohnung durch das Versicherungsunternehmen vorher genau besprechen.
Viele Krankenkassen bieten bei der Haushaltshilfe mehr an, als das Gesetz ihnen vorschreibt. Die Versicherungen zahlen dann auch, wenn Kinder schon zwölf Jahre alt oder älter sind, bei weniger schweren Erkrankungen oder länger als gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Versicherungsunternehmen haben dazu auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen.