Ende von Homeoffice-Pflicht und 3G: Welche Regeln gelten?
Die wegen Corona eingeführt Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regel am Arbeitsplatz sind ausgelaufen. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Beschäftigte? Welche Regeln zum Arbeitsschutz gelten?
Bundestag und Bundesrat haben am 18. März dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben weggefallen sind, darunter auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber sollen nun selbst die Gefährdung durch das Coronavirus einschätzen und entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen, wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht. Dabei sollen sie auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Das sieht eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
Die Betriebe sollen außerdem prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar von der Arbeitsschutzverordnung geregelt. Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 25. Mai.
Homeoffice nur noch eine Möglichkeit
Bisher war das Arbeiten im Homeoffice Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit möglich war. Die neue Verordnung sieht es nur noch als Möglichkeit vor. Danach kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Homeoffice anbieten, ist aber nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet. Er muss aber weiterhin den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen. Einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es bisher nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant aber eine entsprechende Regelung unabhängig von Corona einzuführen.
3G am Arbeitsplatz entfällt
Auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz gilt nicht mehr. Ungeimpfte müssen sich nicht mehr täglich testen, um im Betrieb zu arbeiten. Arbeitgeber sind auch nicht mehr verpflichtet, kostenlose Corona-Schnelltests anzubieten.
Arbeitgeber begrüßen Lockerungen und fordern Fahrplan
Die Arbeitgeber begrüßten die Öffnungsschritte. Angesichts weniger strenger Schutzmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Lebens sei es nicht zu vermitteln, in den Betrieben "weiter 3G-Zugangskontrollen zum Arbeitsplatz, die Testangebotspflicht oder eine gesetzlich verordnete Homeoffice-Pflicht aufrecht zu erhalten", so der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger.
Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm forderte einen bundeseinheitlichen Fahrplan für den weiteren Umgang mit dem Virus. Spätestens im Herbst bestehe das Risiko neuer Infektionswellen. Angesichts stagnierender Impfzahlen hätten Bund und Länder den klaren Handlungsauftrag, bei der Entscheidung über die Impfpflicht keine weitere Zeit zu verlieren.
DGB plädiert weiter für Homeoffice
DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnte zur Vorsicht: "Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben." Zudem forderte er, das zeitweise Arbeiten im Homeoffice unabhängig von Corona langfristig zu ermöglichen. Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen, um Beschäftigte vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie zu schützen.