Hohe Abschläge für Gas und Strom - was kann ich tun?
Spätestens mit dem Jahreswechsel vervielfachen sich die monatlichen Vorauszahlungen für viele Verbraucher. Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wann erfahre ich, wie hoch die Abschläge ausfallen?
Üblich sind Preisanpassungen zum Jahreswechsel. Ende November geben die Unternehmen meist die Tarife bekannt. Die individuellen Schreiben dazu gehen üblicherweise im Dezember an die Kunden. Einige Unternehmen erhöhen die Preise bereits vorher. So haben beispielsweise die Stadtwerke Kiel die Preise für Gas schon im Oktober und für Strom im November angepasst. Unternehmen, die vorzeitig erhöhen, informieren die Kunden rechtzeitig. Das schließt aber weitere Preiserhöhungen in naher Zukunft nicht aus.
In welcher Höhe steigen die Abschläge?
Für Gas könnten sich die Abschläge verdoppeln bis verdreifachen, für Strom um die Hälfte steigen - wenn man die bereits angekündigten Preiserhöhungen mit dem Niveau vor einem Jahr vergleicht. Durch die unruhige Lage kann sich das aber noch deutlich in beide Richtungen ändern. Unklar ist, ob und wann die vom Bund angekündigte Strompreisbremse greift. Nah- und Fernwärme wird ganz unterschiedlich mit Kohle, Gas, Biogas oder Geothermie erzeugt. Auch sie wird voraussichtlich teurer. Für eine Familie in einem schlecht gedämmten Haus steigen die Abschläge für Strom und Gas nach bisherigem Stand damit zum Beispiel von insgesamt etwa 300 auf 750 Euro, für Alleinlebende in einer kleinen Wohnung von 70 auf 150 Euro pro Monat.
Kann ich die künftig verlangten Abschläge reduzieren?
Meist nur geringfügig. Die Prognose geht grundsätzlich davon aus, dass Verbraucher genauso viel Gas und Strom wie bisher benötigen. Die Stadtwerke Kiel und E.ON erlauben im Online-Portal nur, von einem um zehn Prozent niedrigeren Verbrauch auszugehen. Stattdessen raten viele Versorger sogar dazu, Abschläge weiter zu erhöhen, um keine Nachzahlungen zu riskieren. Wer Energie spart, bekommt erst mit der jährlichen Endabrechnung eine Erstattung.
Kann ich die Abschläge reduzieren, indem ich monatlich den Zähler ablese und damit einen geringeren Verbrauch belege?
Das ist nicht möglich. Die Schleswig-Holstein Netz AG und andere Netzbetreiber bieten zwar an, Zählerstände unaufgefordert im Online-Portal zu registrieren. Die Energieversorger sind aber nicht darauf eingestellt, monatlich abzurechnen. Im Winter wären für Gas dann womöglich noch höhere Beträge fällig, da sich der Verbrauch auf die kalten Monate konzentriert.
Lohnt ein Anbieterwechsel?
Wer noch keine Preiserhöhung erhalten hat, sollte damit noch warten. Neukunden können derzeit nur Tarife abschließen, die bereits die gestiegenen Marktpreise abbilden. Sobald der neue Tarif für den bestehenden Vertrag bekannt ist, lohnt sich aber ein Vergleich. Relativ günstig sind derzeit einige Grundversorgungstarife von örtlichen Anbietern. Die Preise können sich aber täglich ändern. Andere Verträge bieten langfristige Preisgarantien. Für den Strom gibt es zudem bei Spezialanbietern die Möglichkeit, den Tarif monatlich oder sogar stündlich an den Marktpreis anpassen. Das ist interessant, wenn Verbraucher flexibel sind und Strom vor allem dann nutzen wollen, wenn viel Wind- oder Solarenergie im Netz und der Preis etwas niedriger als sonst ist.
Wie läuft es für Mieter mit der Nebenkostenabrechnung?
Bei Mietern, die keinen direkten Vertrag mit ihrem Energieversorger haben, läuft die Abrechnung über die Nebenkosten. Das betrifft häufig nur die Heizung. Hier liegt es an den Vermietern, die Abschläge anzuheben. Die Endabrechnung für 2023 erfolgt dann oft erst im Spätsommer 2024.
Helfen die staatlichen Entlastungspakete, das Abschalten von Strom und Gas zu verhindern?
Durch die Entlastungspakete haben Verbraucher ein paar mehr Euro zur Verfügung. Zudem sind die Versorger besser abgesichert. Die hohen Abschläge müssen die Verbraucher aber in jedem Fall zahlen. Sonst gehen nach der dritten Mahnung Licht oder Heizung aus. Die Energieversorger sehen sich nicht in der Pflicht, ins finanzielle Risiko zu gehen, stellt der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) klar. Stattdessen fordern sie besser ausgestattete staatliche Härtefallfonds, die im Notfall einspringen können. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat bereits angekündigt, dafür 20 Millionen Euro bereit zu stellen. Es gibt auch örtliche Fonds, wie zum Beispiel in Flensburg mit 50.000 Euro. Der Verband bezweifelt allerdings, dass das Geld reicht.
Mein Geld reicht nicht. Was kann ich tun?
Sobald die höheren Abschläge verlangt werden, haben Geringverdiener möglicherweise Anspruch auf Wohngeld, heißt es von der Stadt Flensburg. Noch sei aber nicht abzusehen, welche weiteren Hilfsprogramme dann gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Der Beratungsbedarf in den Rathäusern und Ämtern zum Jahreswechsel dürfte in jedem Fall stark steigen. Die Kommunen hoffen auf Unterstützung vom Land und vom Bund. Energieversorger bieten nach eigenen Angaben Ratenzahlungen an, wenn finanzschwache Kunden darum bitten. Das bezieht sich allerdings nur auf die Endabrechnungen, nicht auf die Abschläge.
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