Ein Umschlag mit der Aufschrift "Gutschein". © fotolia.com Foto: Vielfalt21

Gutscheine als Geschenk: Was gilt beim Kaufen und Einlösen?

Stand: 20.12.2023 15:10 Uhr

Geschenkgutscheine sind praktisch und beliebt. Sie machen das Schenken einfacher und kommen meist besser an als ein eilig ausgesuchtes Geschenk. Darauf sollte man beim Kauf von Gutscheinen achten.

Zum Geburtstag, als Dankeschön oder zu Weihnachten: Wer Geldgeschenke unpersönlich findet oder sich die Geschenksuche vereinfachen will, greift gern auf Gutscheine zurück. Damit lässt sich zudem viel Zeit beim Einkaufen sparen.

Kann man Gutscheine umtauschen?

Gutscheine können nicht umgetauscht werden. Deshalb lohnt es sich vor dem Kauf zu überlegen, für wen der Gutschein bestimmt ist und ob der oder die Beschenkte von dem Anbieter des Gutscheins tatsächlich ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben wird.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Gutscheine verfallen in der Regel nach drei Jahren. Für einen unbefristet ausgestellten Gutschein gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Gutscheine können auch eine kürzere Frist haben. Die Frist kann jedoch unwirksam sein, wenn sie zu knapp bemessen ist. Das ist etwa der Fall, wenn ein Online-Shop den Geschenkgutschein für einen Warenkauf auf ein Jahr befristet. Bei einer zu knapp bemessenen Frist kann der Gutschein bis zur Verjährung von drei Jahren eingelöst werden.

Gutschein-Fristen jährlich im Dezember prüfen

Die Verbraucherzentrale rät im Dezember zu einer "Gutschein-Inventur": Fristen sollten geprüft werden, um zu vermeiden, dass der Gutschein verfällt. Geht allerdings der Aussteller pleite, kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Die Frist kann sich auch aus der Art der Leistung ergeben: Wer etwa einen Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung geschenkt bekommt, kann den Gutschein nur während der Spielzeit des Stückes einlösen.

Kann man sich Gutscheine auszahlen lassen oder sie zum Teil einlösen?

Bei einem Gutschein besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Geldbetrags - es sei denn, der Anbieter kann die Leistung nicht erbringen. Gutscheine über eine größere Geldsumme möchten Beschenkte oft nicht auf einmal, sondern Stück für Stück einlösen. Solche Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt. Wenn dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und ihm dadurch kein Verlust entsteht, steht dem nichts entgegen. Der Restbetrag kann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgestellt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung der Restsumme besteht nicht.

Sind Gutscheine übertragbar?

Ein Gutschein ist grundsätzlich übertragbar. Das heißt: Jeder kann ihn einlösen, auch wenn er auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Daher ist zum Beispiel auch der Weiterverkauf über ein Kleinanzeigenportal möglich.

Wie funktionieren Geschenkgutscheine von Online-Händlern?

Große Online-Händler wie Amazon, Zalando & Co bieten Geschenkgutscheine oder Geschenkkarten in gestaffelten Beträgen im stationären Handel, wie in Drogerien oder Tankstellen, oder auch digital an. Eilige können einen Gutschein per E-Mail, SMS oder als Link verschicken. Wer es persönlicher mag, kann den Gutschein selbst ausdrucken oder als Geschenkkarte per Post verschicken. Auch hier gilt: Unbefristet ausgestellte Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Gültigkeitsdauer kann aber zum Beispiel auch zehn Jahre ab Kaufdatum betragen.

Online-Gutschein ins Ausland verschenken - was gilt?

Zu beachten ist beim Kauf von Online-Gutscheinen, dass manche sich nur auf der landeseigenen Händler-Website einlösen lassen. Wer einen Gutschein ins Ausland verschenken möchte, muss ihn auf der entsprechenden Landesseite des Online-Händlers kaufen. Entscheidend ist, in welchem Land der Beschenkte seinen Account hat.

Leistung aus Gutschein inzwischen teurer - wann zuzahlen?

Wurde der Gutschein nur auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt, ändert dieser sich nicht. Ist aber eine bestimmte Leistung beschrieben, die inzwischen teurer ist, kann der Anbieter beim Einlösen eine Zuzahlung fordern. Wurde zum Beispiel eine "Massage im Wert von 70 Euro" auf dem Gutschein vermerkt, muss der Mehrpreis gezahlt werden. Das gilt nicht, wenn lediglich "Massage" genannt ist, der Gutschein also nur für eine Leistung und nicht für einen Wert ausgestellt wurde.

Was tun, damit Gutscheine nicht vergessen werden?

Viele Gutscheine landen in der Schublade, geraten in Vergessenheit und verfallen. Um das zu vermeiden, kann man zum Beispiel gemeinsame Zeit schenken, etwa einen Restaurant- und Konzertbesuch oder einen Kurs zu zweit. Dann gibt es schon ein konkretes Datum oder der Schenkende kann Terminvorschläge machen und dafür sorgen, dass der Gutschein eingelöst wird. Nebenbei sind gemeinsame Erlebnisse meist bereichernd. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschenkt einen selbst gemachten Gutschein.

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Markt | 27.03.2023 | 20:15 Uhr

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