VIDEO: Sinkende Strompreise: Wann lohnt sich ein Wechsel? (2 Min)

Gas- und Strom-Anbieter wechseln: Vorsicht vor Telefonwerbung

Stand: 08.02.2023 15:00 Uhr

Dubiose Energieanbieter locken derzeit am Telefon mit günstigen Tarifen und unter falschem Namen, um Verbraucher zum Wechsel zu bewegen. Wie sollten sich Betroffene verhalten?

Ein Wechsel des Strom- und Gasanbieters ist angesichts hoher Energiepreise noch mit viel Unsicherheit verbunden. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem Neuvertrag zu bewegen, geben sich unseriöse Anbieter am Telefon als Bundesnetzagentur oder als örtlicher Versorger aus. Sie werben mit günstigen Tarifen und nutzen persönliche Daten für ihre Zwecke. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erreichen vermehrt Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge.

Anbieter täuschen geschickt falsche Identität vor

Die Masche ist immer dieselbe: Verbraucher bekommen einen Anruf und schließen ungewollt einen Vertrag ab oder ihnen wird unterstellt, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Betroffene berichten etwa von einem Anrufer, der im Auftrag der Bundesnetzagentur, der Energiezentrale Berlin oder des örtlichen Versorgers über lukrative Wechseltarife sprechen will.

"Dass hinter solchen Anrufen fremde Anbieter stecken, die eine falsche Identität vortäuschen, ist für Betroffene nicht leicht zu durchschauen", so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Denn dem Anrufer liegen meist umfassende persönliche Informationen über die Betroffenen vor, die er während des Gesprächs geschickt einsetzt." So seien Zählernummer, Name und Anschrift sowie weitere Details bekannt - etwa, ob die oder der Angerufene eine andere Sprache spricht.

Verbraucher erhalten Vertragsdetails per SMS

Nachdem der Anrufer einen ersten vertrauenswürdigen Eindruck gemacht hat, bewirbt er einen besonders günstigen Strom- oder Gastarif. Noch während oder unmittelbar nach dem Telefonat erhält der Verbraucher dann die Vertragsdetails per SMS. "Im Glauben einen guten Vertrag abzuschließen, beantworten viele direkt diese SMS und bestätigen damit den Vertragsabschluss", erklärt der Experte. Außerdem fühlten sich Betroffene häufig schlichtweg überrumpelt. Erst hinterher komme das böse Erwachen. Wenn etwa in der schriftlichen Liefer- oder Vertragsbestätigung ein wesentlich höherer Arbeitspreis oder Abschlag angegeben werde als am Telefon versprochen.

Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen

Der Experte weist darauf hin, dass Werbeanrufe ohne eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung verboten sind und rät dazu, direkt aufzulegen. Rechtswidrig sei außerdem, Verbraucher unter falschen Preisangaben in neue Verträge zu locken oder Energielieferverträge mündlich abzuschließen. "Nichtsdestotrotz können die Verträge gültig sein, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag schriftlich bestätigen. Betroffene haben dann nur noch die Möglichkeit, diesen schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen."

Mitunter behauptet der Anbieter, die Widerrufsfrist sei bereits überschritten. Deshalb sollten Verbraucher auf das Datum der schriftlichen Vertragsbestätigung achten und zudem prüfen, ob die Widerrufsbelehrung mitgeschickt wurde. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Verbraucher korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Musterbriefe der Verbraucherzentrale zum Widerruf

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt einen Musterbrief zum Widerruf eines Energieliefervertrages bereit. Für Betroffene, die angeblich einen Vertrag abgeschlossen, aber den Vertragsabschluss nicht schriftlich bestätigt haben, gibt es einen weiteren Musterbrief.

Darauf sollten Verbraucher achten

Verbraucher sollten bei unerwünschten Werbeanrufen ein paar Grundregeln beachten. Sonst steht am Ende meist ein Vertrag mit ungünstigen Konditionen.

  • Keine persönlichen Daten nennen. Das betrifft auch Informationen zum aktuellen Vertrag sowie die Zählernummer. Gleiches gilt für Bankdaten.
  • Nicht unter Druck setzen lassen. Nie sofort unterschreiben, auch keine SMS oder E-Mail und damit den Vertrag bestätigen. Bei seriösen Angeboten bekommen Kunden genug Zeit, um sich die Vertragsbedingungen in Ruhe ansehen zu können.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 23.01.2023 | 19:30 Uhr

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