Ein Mann fährt auf einem E-Scooter. © picture alliance/dpa | Sina Schuldt Foto: Sina Schuldt

Führerschein, Versicherung: E-Scooter mieten und fahren

Stand: 20.05.2022 15:41 Uhr

E-Scooter sollen einen schnell von A nach B bringen, ohne von Fahrplänen oder einem freien Parkplatz abhängig zu sein. Doch auch für die Fahrt mit E-Scootern gibt es einige Regeln zu beachten.

von Claudius Maintz

Elektroroller zum Ausleihen sollen vor allem auf der Kurzstrecke eine Alternative zum Auto sein. Etwa auf dem Weg zum Park-And-Ride-Platz, um dann mit der S-Bahn weiter in die Stadt zu fahren. Oder auf der letzten Meile in der Innenstadt, wo Parkplätze ohnehin knapp sind. Doch laut Studien ersetzen E-Scooter vor allem Fußwege.

E-Scooter: Kein Führerschein notwendig

Einen der kleinen Elektroroller ausleihen oder den selbstgekauften fahren kann nahezu jede Person. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten. Zur Nutzung von E-Scootern gibt es folgende Regeln:

  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
  • Als Elektrokleinstfahrzeug braucht jeder E-Roller im Straßenverkehr eine Haftpflichtversicherung sowie ein Versicherungskennzeichen.
  • Gefahren werden muss auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Fehlen diese, darf die Fahrbahn der Straße benutzt werden. Gehwege sind tabu, ebenso Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
  • Es gibt keine Helmpflicht, allerdings raten Unfallchirurgen und der ADAC dringend zu einem Kopfschutz.
  • Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille ist es sogar eine Straftat. Wer mit dem Führerschein noch in der Probezeit ist, muss besonders aufpassen. Hier gelten 0,0 Promille.
  • Wo E-Scooter parken dürfen, wird von Stadt zu Stadt anders geregelt. Grundregel: Niemals mitten auf dem Gehweg und keinesfalls so, dass andere behindert werden. Am besten neben vorhandenen Fahrradbügeln abstellen.

Verleiher von E-Scootern fluten die Städte - mit Absicht

Aus dem Stadtbild sind E-Scooter nicht mehr wegzudenken, sie stehen oder liegen an nahezu jeder Ecke. Doch das Chaos ist in gewissem Sinne auch Teil des Konzeptes. E-Roller sollen eine Alternative zu festen Haltestellen und Fahrplänen sein und müssen daher überall und zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit sind ("Free-Floating-Konzept"). Das aber funktioniert nur, wenn die Anbieter die Städte "fluten".

E-Scooter sind für Menschen mit Behinderung und ein Problem

Vor allem Geh- und Sehbehinderte kämpfen mit der Roller-Schwemme. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg etwa hängt "gelbe Karten" an die Lenker von Rollern, die für Menschen mit Seh-Einschränkung gefährlich sind.

Kommunen reglementieren E-Scooter unterschiedlich

Wie stark E-Scooter reglementiert werden dürfen, hängt in der Regel davon ab, ob das zuständige Oberverwaltungsgericht sie zum Gemeingebrauch zählt oder nicht.

  • Die Hamburger Behörde für Mobilität und Verkehrswende etwa sieht sich an eine Gerichtsentscheidung von 2009 zu Leih-Fahrrädern gebunden, die von Gemeingebrauch ausgeht. Daher könnten von den Herstellern keine Sondernutzungsgebühren verlangt oder Nachtfahrverbote verhängt werden.
  • In Nordrhein-Westfalen ist das anders - hier verneint das zuständige Gericht den Gemeingebrauch. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann daher pro Roller 50 Euro Gebühr von den Anbietern kassieren.
  • Bremen beruft sich ebenfalls auf diese Entscheidung - und geht von einer Sondernutzung aus, ebenso wie Hannover.
Völlig machtlos sind die Städte aber - unabhängig von Gerichtsentscheidungen - nicht: In Gewässernähe, Parks oder in der Innenstadt haben viele Städte gemeinsam mit den Anbietern Zonen eingerichtet, in denen die E-Roller-Miete nicht beendet werden kann.

Städte verhängen Bußgelder

In Hamburg hat sich nicht nur die Zahl der Scooter von 2020 auf 2021 verdreifacht (jetzt ca. 17.500), sondern auch die Zahl der Unfälle (606). In den ersten dreieinhalb Monaten des laufenden Jahres haben die Behörden der Hansestadt 1.500 Anzeigen geschrieben und rund 44.000 Euro an Verwarn- und Bußgeldern verhängt.

Verleiher von E-Scootern setzen auf mehr und eigene Regeln

Auch die Scooter-Vermieter haben erkannt, dass zu viel Wildwuchs oder schwere Unfälle dem Image schaden. In vielen Städten muss daher vom Rückgabeort ein Handyfoto gemacht und hochgeladen werden.

Übungen gegen Alkoholfahrten auf dem E-Scooter

Um Alkoholfahrten zu vermeiden, haben einige Anbieter Geschicklichkeitsübungen in die Leih-App integriert, die nachts vor der Anmietung absolviert werden müssen. Wer zu viel getrunken hat, schneidet darin schlecht ab und erhält in einigen Städten die dringende Empfehlung, lieber zu Fuß zu gehen.

Anfängermodus soll Fahrten sicherer machen

Bei manchen Scootern gibt es einen Anfängermodus, in dem statt 20 nur 15 km/h gefahren werden darf. Und natürlich Online-Fahrschulen, in denen die wichtigsten Regeln erklärt werden. Wer freiwillig mit Helm fährt, erhält bei einigen Roller-Firmen Freifahrten, wenn er ein "Beweisfoto" hochlädt.

Vor der Fahrt auf der Straße: Mit dem E-Scooter üben

Fachleute raten, vor der ersten Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr ein paar Runden auf abgesperrtem Gelände zu drehen, um ein Gefühl für den hohen Schwerpunkt zu bekommen. Zum Beispiel am Sonntag auf einem leeren Supermarktparkplatz. Auch die Anbieter veranstalten Trainings, um sicher mit dem E-Scooter unterwegs zu sein.

Dieses Thema im Programm:

Die Tricks | 23.05.2022 | 21:00 Uhr

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