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Energieverträge: Vorsicht vor ungewollten Abschlüssen am Telefon

Stand: 24.09.2024 11:08 Uhr

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Am Telefon versuchen unseriöse Energieanbieter, Kunden Verträge unterzuschieben. Die Zustimmung erfolgt dabei unwissentlich per Klick.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sind Energielaufzeitverträge nur dann wirksam, wenn beide Vertragsparteien sie schriftlich bestätigen. Dubiose Anbieter greifen daher zu immer neuen Tricks, um an diese gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung zu gelangen. So häufen sich laut Verbraucherzentrale Niedersachsen derzeit die Fälle, in denen Betroffene Werbeanrufe von unseriösen Anbietern erhalten.

Am Telefon geben sich die Anrufer als Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur oder lokaler Energieversorger aus, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Anschließend versuchten sie, an Informationen wie Zählernummer, Name und Adresse zu gelangen. Diese Angaben benötigen die Unternehmen, um einen Anbieterwechsel zu veranlassen.

Per Klick zum Vertragsabschluss

Nach dem Anruf oder noch parallel während des Telefonats erhalten die Angerufenen eine SMS: Per Klick auf den Link sollen sie den Anbieterwechsel bestätigen. "In den Beratungen schildern uns die Betroffenen, dass ihnen nicht klar war, per Klick einem Vertragsabschluss zuzustimmen. Meist wollten sie einfach das Angebot einsehen oder den beworbenen Tarif nachvollziehen", erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Andere hätten zwar bewusst auf dem Handy unterschrieben, fühlten sich aber getäuscht: Sie waren davon ausgegangen, bei einem anderen Vertragspartner abgeschlossen zu haben.

14-tägiges Widerrufsrecht gilt für jeden Vertrag

Frau schaut auf einen Brief und tippt auf ihr Mobiltelefon. © Fotolia.com Foto: contrastwerkstatt
Wer ungewollt einem neuen Vertrag zugestimmt hat, sollte schnell reagieren und diesen widerrufen.

Das bloße Anklicken des Links könne noch nicht als Zustimmung gewertet werden, so Verbraucherschützer Zietlow-Zahl. Sollten die Empfänger aber auf eine Seite mit einem Vertragsformular weitergeleitet werden, könne per Unterschrift am Smartphone ein Vertrag geschlossen werden. Zusätzlich müssten die Kunden aber auch über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Dieses beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Wurde nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist sogar auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.

Betroffene, denen ein Vertrag untergeschoben wurde, sollten diesen schnellstmöglich widerrufen. Dafür bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen kostenlosen Musterbrief an.

Verbraucherschützer raten: Keine Verträge am Handy unterschreiben

Generell warnen die Verbraucherschützer davor, Verträge am Handy zu unterschreiben, da Vertragsinhalte auf diesem Weg kaum überprüfbar seien. Ist es doch passiert, sollten Verbraucher Screenshots von der Seite machen, um den Vertragsschluss soweit möglich zu dokumentieren und sich im Zweifelsfall dagegen wehren zu können. Zudem solle man stets vorsichtig sein beim Anklicken von SMS, so Zietlow-Zahl. Es sei nie auszuschließen, dass es sich um "Smishing" handelt, also eine Phishing-SMS, die Menschen dazu verleitet, Schadsoftware auf ihr Handy herunterzuladen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 25.01.2023 | 14:00 Uhr

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Recht

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