Elektroschrott entsorgen: Rückgabe von Kleingeräten im Handel
Seit Juli 2022 können alte Elektro-Kleingeräte in Deutschland auch in den meisten Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden. In der Praxis funktioniert das oft noch nicht so richtig, ergaben Stichproben von Markt.
Um Rohstoffe wiederzuverwerten und Umweltschäden zu vermeiden, dürfen Elektro-Artikel nicht im Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen können ausgediente Elektro-Kleinartikel aus Privathaushalten in größeren Filialen von Supermärkten, Discountern und Drogerien abgegeben werden. Der Kauf eines neuen Gerätes ist dabei nicht notwendig. Online-Shops müssen für eine verbraucherfreundlichere Rücknahme sorgen.
Was ist ein elektronisches Kleingerät?
Toaster, Fön, elektronisches Spielzeug, Handys oder Smartwatches: Alle technischen Geräte, die mit Strom betrieben werden, gelten als Elektro-Kleingeräte. Bis zu drei Geräte dürfen Verbraucher laut dem sogenannten Elektrogesetz kostenlos pro Filiale zurückgeben. Voraussetzung ist, dass das Gerät eine Kantenlänge von 25 Zentimetern nicht überschreitet und sich in einem hygienisch akzeptablen Zustand befindet.
Welche Einzelhändler müssen Alt-Elektro-Geräte zurücknehmen?
Seit 2022 müssen noch mehr Händler die Annahme ausgedienter Elektrogeräte anbieten.
- Fachmärkte ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Supermärkte, Discounter und Drogerien ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
Damit die Regel greift, müssen die Geschäfte regelmäßig oder dauerhaft Elektro-Artikel im Sortiment haben. Der Verkauf von Lampen reicht hierbei schon aus. Händler sind verpflichtet, die abgegebenen Geräte dem Recyclingkreislauf zuzuführen. Sammelcontainer für Kunden, in denen diese die ausgedienten Elektro-Artikel entsorgen können, müssen nicht bereitgestellt werden. In den Geschäften müssen jedoch deutlich sichtbare Hinweise über die Abgabemöglichkeit von Elektro-Kleinartikeln angebracht sein.
Auch im Online-Handel Rückgabe möglich
Auch der Online-Handel ist verpflichtet, elektronische Kleinartikel für die Kunden kostenfrei zurückzunehmen. Transportkosten sind von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu tragen. Voraussetzung: Die Versand- und Lagerfläche von Fachmärkten beträgt mindestens 400 Quadratmeter. Die von Supermärkten, Discountern oder Drogerien mit Online-Handel 800 Quadratmeter.
Abgabe von Großgeräten
Elektrische Großgeräte muss der Handel dann zurücknehmen, wenn ein Gerät in vergleichbarer Größe gekauft wurde. Kunden müssen im Kaufprozess auf die Möglichkeit der Rückgabe eines Altgerätes aufmerksam gemacht werden. Meist müssen Kunden dann dem Händler ihren Wunsch ankündigen, ein Altgerät einzutauschen. So kann die Spedition dies bei Lieferung des Neugerätes mitnehmen.