Der Tankstutzen eines E-Autos © Colourbox Foto:  Animaflora Pics-Stock

Elektroautos - Umweltbonus senkt Preise

Stand: 23.04.2021 16:09 Uhr

Bisher waren Elektroautos eher teurer als Benziner oder Diesel. Aber mit dem staatlichen Umweltbonus steigen nun viele Verbraucher auf Elektromobilität um. Welche Förderung gibt es?

von Claudius Maintz

Elektroautos sind beliebt wie nie: Nach Einführung der höheren Umweltprämien explodierten ihre Zulassungszahlen vergangenes Jahr förmlich. 2020 stieg der Anteil von Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb laut Kraftfahrtbundesamt um 206,8 Prozent, bei Hybrid-Pkw mit Verbrenner- und aufladbarem Elektroantrieb (Plug-in-Hybrid) waren es sogar 342,1 Prozent. Im März war bereits mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto entweder ein reines Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug.

Welche Förderung gibt es beim Kauf von E-Autos?

Wichtigste Voraussetzung für den Zuschuss bei E-Autos: Es muss ein aufladbarer Elektroantrieb an Bord sein. Dazu zählen auch Hybrid-Fahrzeuge mit Ladestecker (Plug-in).

  • Bei reinen Elektroautos bis 40.000 Euro-Netto-Listenpreis beträgt der staatliche Anteil der Förderung 6.000 Euro. Dazu kommt der Hersteller-Anteil von 3.000 Euro, also insgesamt 9.000 Euro. Bei Fahrzeugen zwischen 40.000 und 65.000 Netto-Listenpreis gibt es 5.000 Euro vom Staat und 2.500 Euro vom Hersteller. Teurere Fahrzeuge werden nicht gefördert.
  • Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bis 40.000 Netto-Listenpreis werden mit insgesamt 6.750 Euro bezuschusst. Die Summe setzt sich aus 4.500 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller zusammen. Liegt der Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, sind 5.625 Euro drin (3.750 vom Staat plus 1.875 vom Hersteller). Auch dort liegt die Fördergrenze bei 65.000 Euro.
  • Seit November 2020 fördert zudem die Kreditanstalt für Wiederaufbau Lademöglichkeiten für zu Hause mit 900 Euro. Den Zuschuss gibt es für alle Ladeboxen ab 900 Euro mit 11 kW. Der Antrag lässt sich online auf der KfW-Website stellen. Nach Kauf und Installation der Ladebox und entsprechenden Nachweisen gibt es den Zuschuss.
  • Wer sich bis 2025 ein reines Elektroauto kauft, zahlt hierfür bis zum 31.12.2030 keine Kfz-Steuern. Auch bei Dienstwagen gibt es ein Privileg: Der Privatanteil wird bei E-Autos und Plug-in-Hybriden mit nur 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises angesetzt. Bei Verbrenner-Fahrzeugen sind 1,0 Prozent üblich. E-Auto- und Plug-in-Hybrid-Fahrer versteuern pro Monat pauschal nur 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises als Privatanteil. Je nach Steuerklasse kann das im Jahre einige Hundert Euro Unterschied zu Benzinern oder Dieseln ausmachen.

Förderung für E-Autos online beantragen

Während der Herstelleranteil auf der Neuwagen-Rechnung gleich abgezogen wird, muss der Kunde den staatlichen Anteil beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen und bis zur Bewilligung vorstrecken. Die Antragstellung erfolgt online. Wegen der hohen Nachfrage kann es momentan zu Wartezeiten kommen. Wenn die Gesamtsumme im Fördertopf leer ist, gibt es auch keine Kaufprämien mehr. Ist noch Geld vorhanden, läuft die Förderung bis 2025.

Auch Gebrauchtwagen erhalten Förderung

Vom Umweltbonus profitieren auch junge Gebrauchtwagen mit Stromantrieb. Wichtigste Voraussetzung: Sie müssen nach dem 4. November 2019 erstmals zugelassen worden sein. Die Zweitzulassung muss bis Ende des laufenden Jahres erfolgen. Die Förderhöhe entspricht der für E-Autos und Plug-in-Hybride zwischen 40.000 und 65.000 Euro Netto-Listenpreis: Also insgesamt 7.500 beziehungsweise 5.625 Euro.

Ob der Netto-Listenpreis mehr oder weniger als 40.000 Euro betragen hat, spielt hier keine Rolle. Der Gebrauchte darf maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben, was dem für die Förderung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) nachgewiesen werden muss. Zudem wird der Netto-Listenpreis wegen des Wertverlustes etwas niedriger angesetzt. Über weitere Voraussetzungen informiert das Bafa in einer Broschüre.

Zuschuss auch für Leasingfahrzeuge

Wer sein Elektroauto 24 Monate oder länger least, erhält ebenfalls die Fördersummen. Dadurch können sehr niedrige Leasingraten zustande kommen. Die Leasingrate errechnet sich aus dem Neupreis und dem prognostizierten Wertverlust bei Leasingende.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 36.000 Euro und einem kalkulierten Händler-Einkaufspreis in zwei Jahren von 24.000 Euro, liegt der Wertverlust bei insgesamt 12.000 Euro. Zieht man davon 9.000 Euro Förderung ab, bleiben 3.000 Euro übrig, was die Leasingrate im Beispiel auf 125 Euro monatlich drückt.

Allerdings lässt sich der Restwert von gebrauchten E-Autos nicht sicher kalkulieren - es fehlt noch an Erfahrungswerten. Und meistens sind sehr günstige Leasingraten Gewerbekunden vorbehalten.

Umweltbonus auch für gemietete Akkus

Einige Hersteller bieten Mischmodelle aus Kauf und Miete an. Dabei wird das Auto erworben, die Akkus aber gemietet. Auch hier kann der Umweltbonus beantragt werden. Vorteil: Der Kaufpreis ist etwas günstiger. Möglicher Nachteil: Die manchmal sehr langfristigen Batteriemietverträge können beim Weiterverkauf des Autos nach ein paar Jahren noch lange weiterlaufen und so potenzielle Gebrauchtwagenkäufer abschrecken. Insbesondere, wenn dann längst neue Batterietechnologien auf dem Markt sind.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 26.04.2021 | 20:15 Uhr

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