Digitaler Nachlass: Rechtzeitig mit Vollmacht vorsorgen

Stand: 13.03.2023 13:40 Uhr

E-Mails, soziale Netzwerke oder Streaming-Portale: Fast jeder hinterlässt nach dem Tod Daten und Accounts im Internet. Eine Vollmacht erleichtert es den Erben, auf den digitalen Nachlass zuzugreifen und ihn abzuwickeln.

Nach dem Tod eines Angehörigen gilt es, schnell laufende Verträge, Versicherungen und Mitgliedschaften zu kündigen, um laufende Kosten zu reduzieren, die aus der Erbmasse beglichen werden müssen. Das gilt auch für alle digitalen Verbindlichkeiten, die auf die Erben übergehen. Oftmals sind für die Online-Kundenkonten jedoch Passwörter nötig, die der Verstorbene seinen Angehörigen nicht immer übergeben hat. Schwierig ist es auch für Erben, sich einen Überblick des Umfangs bestehender Kundenkonten zu verschaffen, wenn es dazu keine detaillierte Liste gibt. Der Blick in den E-Mail-Account des Erblassers kann wertvolle Hinweise liefern, ist aber meist nur mit einem Kennwort möglich.

Digitaler Nachlass unterliegt dem Erbrecht

Immer wieder haben Anbieter von Online-Diensten Angehörigen in der Vergangenheit den Zugriff auf Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Im Jahr 2018 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein Grundsatzurteil, das die Rechte von Angehörigen stärkt. Demnach sei der digitale Nachlass anderen Erbgegenständen gleichzusetzen. Das bedeutet: Erben dürfen über die Daten von E-Mail-Konten und Social-Media-Accounts verfügen, auch wenn es der Verstorbene in den Nutzereinstellungen der Konten anders festgelegt hat.

Vollmacht und Liste für Vertrauensperson erstellen

Wer also möchte, dass seine Erben auch hinsichtlich des digitalen Nachlasses den Letzten Willen befolgen, sollte vorsorgen und Klarheit schaffen. Diese Punkte sollte man dabei beherzigen:

  • Account-Liste zusammenstellen und sicher deponieren: Die Aufstellung sollte stets alle aktuellen Nutzerkonten und digitalen Endgeräte mit den jeweiligen Passwörtern enthalten sowie genaue Anweisungen geben, was nach dem Ableben mit den Daten passieren soll. Am sichersten ist Papier als Speichermedium. Digitale Lösungen wie USB-Sticks oder Passwort-Manager können technische Defekte aufweisen und erfordern ihrerseits meist zusätzlich ein Kennwort als Zugang. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür eine Muster-Liste an. Die Account-Liste - bei digitalen Speichermedien mit den erforderlichen Passwörtern - in einem Tresor oder Bankschließfach sicher verwahren.

  • Person des Vertrauens benennen: Mit einer Vollmacht den digitalen Nachlassverwalter bestimmen. Dort auch festlegen, dass sich diese Person bereits um die digitalen Angelegenheiten kümmert, wenn das zu Lebzeiten beispielsweise durch Krankheit nicht mehr möglich ist. In jedem Fall muss die Vollmacht "über den Tod hinaus" Gültigkeit haben und neben der Unterschrift auch noch mit Ort und Datum versehen sein. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale ebenfalls eine Muster-Vollmacht an. Anschließend der Vertrauensperson die Vollmacht zusammen mit Informationen über den Verwahrort der Account-Liste übergeben. Um Streitigkeiten zu vermeiden, alle Anghörigen über die Regelung informieren.

Nachlasseinstellungen bei Google und Facebook

Google und Facebook bieten zudem spezielle Nachlassoptionen in den Einstellungen des Nutzerkontos an. Dort kann festgelegt werden, was mit den Daten nach dem Tod passieren soll. So gibt es bei Google den Kontoinaktivitätsmanager, in dem sich bestimmen lässt, wer auf die Daten Zugriff haben soll, oder ob das Konto automatisch gelöscht wird. Bei Facebook lässt sich in den Nutzereinstellungen ein sogenannter Nachlasskontakt hinterlegen und bestimmen, ob das Profil nach dem Tod gelöscht oder in den "Gedenkzustand" versetzt wird.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Story | 13.03.2023 | 22:00 Uhr

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