Berufsbetreuer: Welche Rechte und Pflichten haben sie?

Stand: 06.01.2023 17:44 Uhr

Berufsbetreuerinnen und -betreuer übernehmen die rechtlichen Angelegenheiten von Menschen, der sich nicht selbst darum kümmern können. Welche Rechte und Pflichten haben sie? Und wie werden sie kontrolliert? 

Rechtliche Betreuer haben keinen guten Ruf. Dabei bieten sie eigentlich echte Lebenshilfe bei der Regelung vertraglicher und rechtlicher Dinge. Ihre teilweise sehr weitreichenden Befugnisse erhalten sie durch das 30 Jahre alte, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Betreuungsrecht. Dieses wird nun so stark reformiert wie noch nie zuvor. Im Mai 2022 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Am 1. Januar 2023 sind die Änderungen in Kraft getreten. 

Rechtliche Betreuung: Wille der Klienten entscheidend

Das reformierte Betreuungsrecht sorgt dafür, dass die Wünsche der Menschen, die von Betreuern vertreten werden, deutlich gestärkt werden (§1821 BGB). Der Wille von Klienten ist schon immer zu berücksichtigen gewesen, aber dem gegenüber stand das "objektive Wohl des Betroffenen". Dieses ist nun komplett gestrichen worden.

Betreuerinnen und Betreuer sollen ihre Klienten also dabei unterstützen, die für sie beste Entscheidung zu finden und diesen Willen dann durchzusetzen. Die Reform wurde durch eine Qualitätsstudie des Bundesjustizministeriums angestoßen, durch die Mängel im Betreuungsrecht offensichtlich geworden waren.

Die Rolle von Behörden und Gerichten 

Professionelle rechtliche Betreuende müssen sich bei der Betreuungsbehörde der Region, in der sie tätig werden wollen, registrieren lassen und ihre Qualifikation darlegen. Außerdem müssen sie gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen. Werden Betreuerinnen und Betreuer von der Behörde in den Stamm der örtlichen Betreuer aufgenommen, stellen sie sich zudem beim zuständigen Betreuungsgericht (am Amtsgericht) und Einrichtungen wie etwa Seniorenwohnheimen vor.

Betreuungstellen

Die Betreuungsbehörde berät Menschen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie schlägt zudem einen möglichen Betreuer vor. Über den Einsatz einer rechtlichen Betreuung und die endgültige Wahl des Berufsbetreuers entscheidet jedoch das Betreuungsgericht.

Soll eine neue Betreuung vergeben werden, schlägt die Betreuungsbehörde dem Gericht eine Betreuerin vor, die sie in ihrem Pool führt. Es sei denn, es findet sich ein ehrenamtlicher Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen oder Freunde - diese Lösung hat Vorrang.  

Aufgabenbereiche einer Betreuung: Von Gesundheit bis Vermögen

Betreuer können mit der Übernahme der Betreuung nicht automatisch in allen Lebensbereichen eines Menschen entscheiden. Sie vertreten ihre Klientinnen und Klienten in einem oder mehreren vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereiche - vor Gericht und außergerichtlich, bei Behörden und gegenüber Krankenhäusern zum Beispiel. Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind: 

Gesundheitssorge

Hat eine Betreuerin den Aufgabenbereich Gesundheitssorge, sind behandelnde Ärzte ihr gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Betreuer können in medizinische Behandlungen anstelle des Betroffenen einwilligen oder diese ablehnen. Solange ein Mensch die Tragweite seiner Erkrankung und (Nicht-)Behandlung versteht, kann und muss der Betroffene allerdings selbst entscheiden. Der Betreuer ist auch an Patientenverfügungen gebunden und muss diese durchsetzen, wenn es jemand nicht mehr selbst kann. 

Auch Menschen mit Betreuern bleiben geschäftsfähig

Es kann also sein, dass jemand seine Finanzen nicht mehr allein regeln kann, aber sehr wohl Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit treffen kann. Ein Betreuer wird dann vom Gericht lediglich für den Bereich der "Vermögenssorge" eingesetzt. Wichtig zu wissen: Auch wenn ein Betreuer eingesetzt wird, schränkt das nicht die Geschäftsfähigkeit eines Menschen ein.

Dieser kann zum Beispiel nach wie vor eine Waschmaschine kaufen oder eine Versicherung abschließen. Fällt ihm das schwer, sollen Betreuer ihren Klienten dabei unterstützen, eigene Entscheidungen zu treffen. Diese Hilfe brauchen aber längst nicht alle.  

Betreuungsgericht kontrolliert alle Betreuer 

Berufsbetreuerinnen und -Betreuer müssen einen Anfangsbericht schreiben, wenn sie eine Betreuung übernehmen. Darin werden die aktuelle Situation der Klientin oder des Klienten festgehalten genauso wie die nächsten Schritte, die als Nächstes unternommen werden sollen, um sie oder ihn zu unterstützen.

Notiert werden auch die Wünsche der Klienten und Klientinnen und was sie sich von ihrem Betreuer erwarten sowie die Ziele der Betreuung. Kurzfristige Ziele einer Betreuung können sein: die finanzielle Situation oder die gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen.  

Gerade bei jüngeren Menschen, die etwa aufgrund einer Krisensituation eine Betreuung haben, ist zum Beispiel das Hauptziel, dass diese wieder aufgehoben werden kann. Menschen mit einer Demenz-Erkrankung, die keine Angehörigen mit einer Vorsorgevollmacht oder eine ehrenamtliche Betreuung haben, werden hingegen bis zum Lebensende auf eine Betreuung angewiesen sein.

Jährlich ist ein Rechenschaftsbericht fällig

Einen weiteren Bericht müssen Betreuer jeweils am Ende eines Betreuungsjahres schreiben und damit beim Betreuungsgericht darüber Rechenschaft ablegen, was sie unternommen haben, um die Situation des jeweiligen Klienten zu verbessern. Betreuungspersonen müssen auch in Bezug auf Vermögen, das sie verwalten, Rechenschaft ablegen. Geregelt werden diese Berichtsvorgaben im neuen Paragrafen 1863 des BGB

Amtsgericht prüft zentrale Betreuer-Entscheidungen 

Darüber hinaus sind auch manche Entscheidungen eines Betreuers genehmigungspflichtig: Möchte er etwa die Wohnung seiner Klientin kündigen oder verkaufen, braucht er dazu eine Genehmigung des Betreuungsgerichts ("Aufgabe von Wohnraum" im § 1833 Abs. 3 BGB). Dieses muss den Betreuten in so einem Fall persönlich anhören und sich ein eigenes Bild machen. Leider sind viele Gerichte in Deutschland überlastet, sodass es vorkommen kann, dass Betreuende eigenmächtig handeln. Die Genehmigungspflichten sind ab Paragraf 1829 im reformierten Betreuungsrecht regelt.

Ist der Mensch nicht in der Lage, dem Verfahren eigenständig zu folgen, kann das Gericht ihm einen Verfahrenspfleger zur Seite stellen. Dieser stellt sicher, dass der Betroffene rechtlich Gehör findet und er kann auch sogenannte Rechtsmittel gegen einen Beschluss einzulegen, also etwa Einspruch erheben. Die Betroffenen bleiben so in allen Instanzen "verfahrensfähig". 

Qualifikation nun Voraussetzung für Berufseinsteiger 

Für Berufsbetreuer gibt es keine formale Ausbildung, um in den Beruf einzusteigen. Ab Januar 2023 müssen Neueinsteiger aber nachweisen, dass sie sich in wichtigen Themenbereichen weitergebildet haben: Sie können nicht ohne einen sogenannten Sachkundenachweis als Betreuer tätig werden.

Wer den Beruf ergreifen will, muss daher einen Weiterbildungslehrgang mit 250 Unterrichtseinheiten an einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut belegen. Themen dieser Lehrgänge: 

  • Genehmigungspflichten: Was muss gerichtlich geprüft werden? 
  • Berichtspflichten und Aufsicht durch das Gericht  
  • Kommunikation und Konfliktmanagement  
  • Unterbringungsrecht 
  • Vermögenssorge 
  • Sozialhilferecht 

Einige Studiengänge eignen sich gut zur Vorbereitung auf den Beruf: etwa Sozialpädagogik/Soziale Arbeit und Rechtswissenschaften. Hilfreich ist es auch, wenn Berufseinsteiger bereits Kenntnisse im Bereich psychiatrischer Krankheiten und Alterserkrankungen haben und sich mit Einrichtungen für Senioren, psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen auskennen.

Grundsätzlich können auch Menschen aus anderen Berufen, in die Berufsbetreuung wechseln. Sie können aber nun nicht mehr tätig werden, ohne zuvor den "Sachkundenachweis" zu erlangen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen arbeitet zudem an einem neuen Berufsleitbild.

Verdienst von rechtlichen Betreuern

Berufsbetreuerinnen und -Betreuer werden aufgrund ihrer für den Beruf einsetzbaren Kenntnissen, der Dauer der Betreuung, der Wohnform der Klientin oder des Klienten sowie deren Vermögensstatus bezahlt. Die Betreuenden erhalten also je nach Fall unterschiedliche monatliche Pauschalen.

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Grundzüge des Betreuungsrechts

Broschüre des Bundesjustizministeriums. extern

Dieses Thema im Programm:

NDR Story | 16.10.2017 | 22:00 Uhr

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