Auto verkaufen: Darauf sollten Verbraucher achten
Wer ein Auto privat verkaufen möchte, sollte einiges beachten. Fallstricke drohen bei den Preisverhandlungen, der Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags sowie dem Ummelden bei Zulassungsstelle und Versicherung.
Derzeit sind die Gebrauchtwagenpreise - befeuert durch Corona-bedingte Lieferengpässe der Autohersteller - sehr hoch. So mancher Autofahrer überlegt sich, sein älteres Fahrzeug jetzt zu verkaufen, bevor die Nachfrage wieder sinkt und die Preise deutlich fallen.
Marktwert für Preisverhandlungen ermitteln
Steht ein privater Autoverkauf an, sollte man zuvor den Marktwert des Fahrzeugs für Verhandlungen möglichst genau kennen. Das funktioniert recht schnell über die Suchfunktion großer Autobörsen im Internet. Dazu Fahrzeuge gleichen Typs mit ähnlicher Kilometerlaufleistung, Ausstattung und Baujahr aufrufen und die Preisspanne ermitteln. Für ein genaueres Ergebnis am besten die Durchschnittspreise verschiedener Auto-Portale vergleichen.
Kfz-Wertgutachten schafft Klarheit
Eine kostenlose, unabhängige Fahrzeugbewertung ist beim ADAC außerdem online möglich. Genauer ist das Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen, der auch den technischen Zustand des Fahrzeugs begutachtet. Diesen Service bieten unter anderem TÜV- und Dekra-Stationen gegen Gebühr an. Je nach Aufwand betragen die Kosten etwa zwischen 50 und 150 Euro.
Verkauf an Internet-Portale: Stimmt der Preis?
Bei Verhandlungen mit professionellen Händlern muss Verkäufern klar sein, dass deren Ankaufspreise oft geringer sind als der Endkundenpreis. Die Handelsspanne ist ihr Gewinn. Vorsicht ist beim Verkauf von Fahrzeugen an Internet-Portale geboten: Anbieter lockten Verbraucher mit vermeintlich attraktiven Kaufangeboten in Partnerwerkstätten, um dann Preise deutlich unter der Internet-Offerte zu bieten. Mit dieser Geschäftspraktik fiel dem ADAC und der Verbraucherzentrale bei Testverkäufen besonders ein Anbieter in der Vergangenheit negativ auf.
Musterverträge des ADAC bieten Rechtssicherheit
Ist ein Käufer gefunden - beispielsweise über eine Annonce bei einer Autobörse - gilt es den Verkauf abzuwickeln. Wer sich mit Vertragsrecht nicht genau auskennt, sollte den Kaufvertrag besser nicht selbst aufsetzen. Einen juristisch einwandfreien Mustervertrag bietet beispielsweise der ADAC an. Er enthält alle notwendigen Angaben zum Pkw wie die Fahrzeugidentnummer sowie die Personalien der Vertragsparteien. So wird beim Aufsetzen des Kaufvertrages nichts Wichtiges vergessen.
Gewährleistung: Haftungsausschluss vereinbaren
Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen eine Gewährleistung von zwei Jahren. Treten innerhalb dieser Frist Sachmängel auf, haftet der Verkäufer für Schäden. Deshalb sollten Privatverkäufer im Kaufvertrag unbedingt einen Haftungsausschluss vereinbaren. Auch bei Musterverträgen genau prüfen, ob das Dokument eine entsprechende Klausel enthält.
Der Haftungsausschluss entbindet den Verkäufer jedoch nicht davon, wahrheitsgemäße Angaben zum Zustand des Fahrzeugs zu machen. Werden bekannte Unfallschäden oder beispielsweise ein manipulierter Kilometerstand verheimlicht, gilt das als arglistige Täuschung. Der Verkäufer haftet in diesem Fall für den entstandenen Schaden.
Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken
Der Verkäufer ist verpflichtet, die zuständige Zulassungsstelle unverzüglich mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige über den Besitzerwechsel des Fahrzeugs zu informieren. Das Schreiben sollte Namen und Anschrift des Käufers, die Personalausweisnummer sowie den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe enthalten. Die meisten Musterverträge enthalten bereits einen abtrennbaren Vordruck für das Schriftstück, der ausgefüllt an die Zulassungsstelle versandt wird.
Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, muss er weiterhin Kfz-Steuer für das Fahrzeug entrichten. Zudem kann es sein, dass sich Behörden bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen an den Alteigentümer wenden. Kommt per Post ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, die geforderte Summe nicht sofort begleichen, sondern schriftlich Einspruch einlegen. Grundsätzlich gilt aber: Bei Verkehrsvergehen kann nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden.
Haftpflichtversicherung über Verkauf informieren
Ähnlich verhält es sich mit der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Ist das Fahrzeug beim Verkauf zugelassen, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Meldet dieser das Fahrzeug nicht um, stehen Verkäufer und Käufer gemeinsam in der Pflicht, bis zum Ende des Versicherungsjahres die Prämie zu bezahlen. Auch im Schadensfall kann es zu Streitigkeiten kommen. Der Verkäufer sollte die Versicherung unverzüglich über den neuen Eigentümer informieren. Auch hierbei empfiehlt es sich, den abtrennbaren Vordruck im Mustervertrag für die schriftliche Anzeige zu benutzen.
Fahrzeug gemeinsam ummelden oder stilllegen
Wer sich bei einem Privatverkauf viel Ärger ersparen und auf Nummer sicher gehen möchte, kann vor Aushändigung der Schlüssel und Papiere mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug gemeinsam ummelden. So ist sichergestellt, dass das Fahrzeug nicht auf Risiko des Verkäufers im Straßenverkehr benutzt wird.
Alternativ lässt sich ein Pkw vor einem Verkauf auch stilllegen, nach einem entsprechenden Antrag informiert die Zulassungsstelle dann Haftpflichtversicherung und Steuerbehörde. Nachteil: Die Hürde für einen Vertragsabschluss ist deutlich höher, denn der Käufer muss sich für den Abtransport rote Nummernschilder besorgen. Auch in diesem Fall muss der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle schicken.