Urteil am Amtsgericht Eckernförde: Bewährungsstrafen für Soldaten
Das Amtsgericht Eckernförde hat am Freitag vier ehemalige Soldaten wegen des Diebstahls von Bundeswehrausrüstung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Drei der Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. Ein vierter Angeklagter wurde verwarnt und muss 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Alle wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt, da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen Januar und Mai 2022 in mehrere Bundeswehrgebäude in Eckernförde, Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und Seedorf in Niedersachsen eingebrochen waren. Dabei erbeuteten sie Ausrüstung im Wert von rund 115.000 Euro - darunter Funkgeräte, Ferngläser, Kompasse, Spezialkopfhörer und Digitalkameras.
Gericht in Eckernförde bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft
Der Vorwurf der geplanten Brandstiftung konnte laut Gericht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren gefordert hatte.
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