Prozess gegen Waffensammler in Flensburg: Verfahren eingestellt
Kern des Prozesses in Flensburg war ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen eines Maschinengewehres. Ein Gutachter hat das Gewehr nun lediglich als Dekowaffe eingestuft.
Das Amtsgericht in Husum hat am Freitag das Verfahren gegen einen 68 Jahre alten Waffensammler aus Nordfriesland eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, 2017 in seinem Wohnhaus unerlaubt Waffen gelagert zu haben. Neben mutmaßlichen Verstößen gegen das Waffengesetz hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann vor allem vorgeworfen, mit dem Besitz eines Maschinengewehres gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Der Prozess fand aus Platzgründen in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt.
Maschinengewehr ist laut Gutachter eine Dekowaffe
Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag (10.04.) hatten sich die Beteiligten laut Gerichtssprecher darauf geeinigt, dieses Maschinengewehr von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Ein Gutachter habe festgestellt, dass es nicht mehr als Maschinengewehr funktionsfähig sei und daher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle.
Die weiteren Vorwürfen gegen den Mann waren nach Angaben des Gerichts weniger schwerwiegend. Deshalb war eine Einstellung des Verfahrens möglich. "Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, weil damit die Möglichkeit offen stand, dem Angeklagten Auflagen zu machen", so das Gericht. Wichtigste Auflage: Der 68-Jährige muss die Waffen an eine Person herausgeben, die dafür berechtigt ist. Er darf sie also nicht selbst behalten. Zu der Frage, was mit jenen Waffen geschieht, die der Mann möglicherweise legal besaß, machte das Gericht keine Angaben.
Gericht: Einstellung auch wegen langer Verfahrensdauer
Es gab bereits mehrere Anläufe für ein Verfahren gegen den Waffensammler. Erst musste der Prozess 2022 aus Krankheitsgründen verschoben werden, dann begann der Prozess zwar im Frühjahr 2023, wurde aber wegen eines Ablehnungsgesuches gegen die zuständige Richterin wieder unterbrochen. Das Gericht entschied sich auch wegen der langen Verfahrensdauer für eine Einstellung.
Fehler bei der Dokumentation und Einordnung der Waffen
Der Fall sorgte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen: Bei der Dokumentation der Sammlung hatte die Landesregierung in der Vergangenheit Fehler eingeräumt. Auf handschriftlichen Zetteln ist es demnach zu falschen Zuordnungen von Waffennummern gekommen. Auch wurde eine scharfe Waffe von der Waffenbehörde in Husum (Kreis Nordfriesland) offenbar fehlerhaft als Dekowaffe klassifiziert, gelagert - und wieder an den Angeklagten herausgegeben.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozessstart
Weil das eigentlich zuständige Amtsgericht in Husum die sichergestellten Waffen, Waffenteile, Munition sowie pyrotechnischen Gegenstände nicht sicher aufbewahren konnte, fand der Prozess in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt. Dort sind zum Beispiel die entsprechenden Tresore vorhanden. Die Sicherheitskontrollen waren streng: Die rund 30 Zuschauerinnen und Zuschauer wurden vor dem Prozessstart am Donnerstag gründlich kontrolliert und mussten auch ihre Mobiltelefone abgeben.
