Studierende können jetzt Energiepreispauschale beantragen
Im September 2022 ist sie angekündigt worden, nun ist es so weit: Seit Mittwoch (15.3.) können Studierende die Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen.
Beantragen können das Geld alle Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren, die mindestens zwei Jahre geht. Es wird steuer- sowie sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Eine zentrale digitale Antragsplattform gewährleistet eine bundesweite Einheitlichkeit bei der Antragstellung.
Studierende in SH erhalten Zugang von ihrer Hochschule
Um die 200 Euro zu bekommen, müssen Studierende und Berufsschülerinnen und -schüler sich ein sogenanntes Bund-ID-Konto anlegen - damit können sie dann auf dem Portal den Antrag stellen. In Schleswig-Holstein erhalten alle Antragsberechtigten von ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung einen Zugangscode und eine PIN für das Antragsportal, teilte eine Sprecherin des Landesbildungsministeriums mit.
Auch Dual- oder Teilzeitstudierende oder diejenigen, die in dem Zeitraum ein Urlaubssemester gemacht haben, sollen das Geld bekommen. Wichtig ist ein Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers in Deutschland. Empfängerinnen und Empfänger von BAföG erhalten das Geld nicht automatisch, sondern müssen sich ebenfalls über die Plattform registrieren. Ob jemand im vergangenen Jahr schon die 300 Euro Energiepreispauschale bekommen hat, ist dabei egal. Und - zumindest in Schleswig-Holstein - ist auch irrelevant, ob jemand in Deutschland oder im EU-Ausland studiert oder zur Schule geht.
Landeseigenes Portal für Studierende im Ausland
Der Landtag hat eine Ergänzungsregelung beschlossen, sodass auch Studierende, die in Schleswig-Holstein wohnen, aber eine Hochschule oder Ausbildungsstätte außerhalb Deutschlands in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besuchen, die Energiepreispauschale erhalten.
Dafür läuft das Antragsverfahren aber nicht über die Bundesplattform, erklärt die Sprecherin des Landesbildungsministeriums. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein hat für diese Gruppe eine gesonderte Plattform erstellt. Wer sowohl an einer Hochschule in Schleswig-Holstein als auch an einer Ausbildungsstätte im Ausland eingeschrieben ist, soll den Angaben zu Folge den Antrag über das Portal des Bundes stellen. Weitere Fragen zum Landesverfahren beantwortet das Studentenwerk auf seiner Website.
Kritik von Bildungsministerin Prien an Verfahrensdauer
Zuvor hatte es Kritik an der langen Umsetzungsdauer der bereits im September vergangenen Jahres beschlossenen Energiekostenpauschale für Studierende gegeben, unter anderem von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Das Problem sei nicht der Föderalismus gewesen, "sondern das planlose Versprechen des Bundes im September 2022 ohne Konzept und Absprachen". Zudem kritisierte Prien, das Bundesgesetz sei mit den Ländern nicht abgestimmt worden.
Alle Informationen zum Antrag finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.einmalzahlung200.de.