Sanierung des Wikingecks: Bund muss nicht sofort zahlen
Ein Zahlungsbescheid des Kreises darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vorerst nicht vollzogen werden. Es geht aber nicht um die Rechtmäßigkeit der Forderung an sich.
Der Kreis Schleswig-Flensburg darf für die Sanierung des Wikingecks in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) jetzt doch nicht sofort die Zahlung rund 8,9 Milionnen Euro vom Bund verlangen. Ein Zahlungsbescheid des Kreises darf vorerst nicht vollzogen werden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Donnerstag einer entsprechenden Beschwerde des Bundes stattgegeben.
Bei der aktuellen Entscheidung ging es jedoch nur darum, ob der sofortige Vollzug rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist auch strittig. Hier ist aber zunächst der Kreis am Zug: Der Bund hatte gegen den Zahlungsbescheid des Kreises Widerspruch eingelegt. Darauf muss die Verwaltung nun noch reagieren.
Bund legt Beschwerde beim OVG ein
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Februar in einer ersten Entscheidung festgelegt, dass der Bund - entsprechend seinem Anteil am Grundstück - fast zwei Drittel der Kosten zu tragen habe: 15,55 Millionen Euro. Zunächst sei eine Vorauszahlung von 8,88 Millionen Euro zu leisten, hieß es. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug hatte das Verwaltungsgericht im Februar noch abgelehnt. Der Bund hatte dagegen Beschwerde beim OVG eingelegt.
Neuer Bundesverkehrsminister revidierte Zusage
2020 hatte der damalige Staatssekretär im Bundsverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), noch zugesagt, dass der Bund zwei Drittel der Kosten übernimmt. Unter dem neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) wurde diese Zusage revidiert: Nun sollten es nur noch 12 Prozent sein.
Uferlinie von 1921 laut Gericht ausschlaggebend
Ein Gaswerk und eine Teerpappenfabrik hatten bis Anfang der 1950er Jahre die Erde mit krebserregenden Giftstoffen belastet. Diese sitzen nun bis zu zehn Meter Tief im Erdreich: wasser- und landseitig. Knackpunkt ist nun die Frage, welche Uferlinie für die Bundeswasserstraße Schlei für die Aufteilung der Kosten anzusetzen ist. Aus Sicht des Kreises ist das Jahr 1921 ausschlaggebend: Zu diesem Zeitpunkt waren nach der Gründung der Weimarer Republik sämtliche Wasserstraßen in Reichsbesitz übergegangen. Anschließend hat sich die Uferlinie verändert: Wo vor 100 Jahren Wasser war, ist nun Land. Der Bund zog das Grundbuch heran, um seine Position zu untermauern. Das Gericht folgte dem Kreis.
Sanierung im Herbst begonnen
Im Herbst hatte bereits die Sanierung begonnen. Der Kreistag stimmte dafür, die Arbeiten auszuschreiben und in Auftrag zu geben - mit entsprechendem finanziellen Risiko. Die Gesamtkosten liegen aktuellen Schätzungen zufolge bei 22 Millionen Euro.