Feuerwerk zu Silvester in SH: Wo es erlaubt ist und wo verboten
Silvester ohne Feuerwerk? Nicht überall in Schleswig-Holstein ist Böllern und Raketenzünden möglich. Ein Überblick, wo es im Land erlaubt und wo es verboten ist.
Während manche es an Silvester am liebsten ruhig haben, möchten andere es gern richtig knallen lassen. Doch nicht überall in Schleswig-Holstein ist Feuerwerk erlaubt. Teils gelten Einschränkungen oder Verbote für bestimmte Gebiete. Hier erfahren Sie, welche speziellen Regeln es in den Städten, Kreisen und Gemeinden gibt.
- Kiel, Flensburg, Neumünster und Lübeck
- Kreis Nordfriesland
- Kreise Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg, Steinburg
- Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Kreis Ostholstein
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kreis Stormarn
- Kreis Pinneberg
Was gilt generell beim Feuerwerk?
- Böllern ist grundsätzlich bereits ab 0 Uhr am 31. Dezember und bis Neujahr 24 Uhr erlaubt, also für insgesamt 48 Stunden. Nur volljährige Personen dürfen Feuerwerk abbrennen. Gemeinden können diese Böller-Zeiten weiter einschränken - es zum Beispiel erst ab 18 Uhr erlauben.
- Ein Böllerverbot gilt grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie auch besonders brandempfindlichen Gebäuden. Dazu können etwa Tankstellen, Biogasanlagen, Holzlager oder Reetdachhäuser und Wälder zählen.
- Aus Sicherheitsgründen haben einige Städte und Gemeinden zusätzlich Böllerverbotszonen eingerichtet. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der Kommunen.
- Meist geht es bei einem Verbot um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II. Das sind Kleinfeuerwerke, z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper, Kanonenschläge, Chinaböller, Heuler usw.
Das sind die Regeln in den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins
Einen Überblick darüber, was in den Kreisen, Städten und Gemeinden im Land über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus gilt, gibt die folgende Übersicht:
Kiel, Flensburg, Neumünster und Lübeck
In den kreisfreien Städten Kiel, Flensburg und Neumünster gibt es kein spezielles Abbrennverbot. Die Stadt Flensburg würde sich laut eines Sprechers aber freuen, wenn aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie aus Rücksicht auf Tiere, ängstliche Mitmenschen und ihre Gesundheit auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichtet würde.
In der Hansestadt Lübeck ist die Lage aufgrund der historischen Altstadt anders. Aufgrund der Sprengstoffverordnung ist das Böllern und Zündeln dort fast komplett verboten. In welchen Bereichen der Innenstadt das Abbrennen nicht erlaubt ist, zeigt eine Karte auf der Website der Stadt.
Kreis Nordfriesland
Im gesamten Kreis Nordfriesland ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester auf dem Festland in einem Radius von 200 Metern rund um Reetdachhäuser verboten.
Einige Gemeinden haben zudem verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist auf Sylt, Amrum sowie in St. Peter-Ording Feuerwerk vollständig untersagt. Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt - aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausnahme ist Wyk auf Föhr: Dort gilt ein absolutes Abbrennverbot an den Stränden. Auf Pellworm darf im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude kein Feuerwerk gezündet werden. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg, Steinburg
In den Kreisen Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg und Steinburg sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus keine speziellen Verbotszonen für Feuerwerk bekannt. Viele Gemeinden weisen aber darauf hin, den Sicherheitsabstand um Reetdachhäuser unbedingt einzuhalten. So hat Preetz zum Beispiel verboten, Feuerwerk in der Dorfstraße, auf dem Gelände des "Adeligen Klosters" und des Strandbades Lanker See zu zünden.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
In Eckernförde darf in einem Umkreis von mindestens 300 Metern um Tankstellen und Tanklager im Stadtgebiet nicht geknallt werden - darauf weist die Stadt hin. Am 23. Dezember soll zudem bekanntgegeben werden, in welchen Gebieten darüber hinaus ein Abbrennverbot gilt. Dieses Amstblatt soll auf der Homepage der Stadt Eckernförde einsehbar sein.
Kreis Ostholstein
Timmendorfer Strand im Kreis Ostholstein feiert ein Silvester unter dem Motto "Stille Nacht statt Böllern". Auch dieses Jahr gibt es deshalb in der Gemeinde feuerwerksfreie Zonen. Die Gemeinde möchte damit Feinstaub und Müll vermeiden, Tiere schützen und hofft auf weniger Verletzte. Trotz Böllerverbot am Strand gibt es ein zentrales Feuerwerk bei der kostenfreien Silvesterfeier am Strand der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH.
Auch die Gemeinde Grömitz veranstaltet ein eigenes Silvesterfeuerwerk auf der Seebrücke. Am Strand sowie an der Promenade ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern untersagt. Außerdem gilt in einem Umkreis von mindestens 200 Metern um besonders ruhebedürftige Bereiche in den Gemeindegebieten Grömitz, Grube, Dahme und Kellenhusen ein Böllerverbot. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dort darüber hinaus mindestens 300 Meter rund um reetgedeckte Gebäude, Gebäude mit Weichdächern und Tankstellen kein Feuerwerk gezündet werden darf.
Kreis Herzogtum Lauenburg
Die Stadt Mölln im Kreis Herzogtum-Lauenburg appelliert an die Bürger, aus Klimaschutzgründen auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. Diejenigen, die knallen wollen, werden darauf hingewiesen, ihren Müll selbst zu entsorgen.
Kreis Stormarn
Die Gemeinde Barsbüttel (Kreis Stormarn) erinnert daran, dass Abbrennen von Raketen im Radius von 300 Metern um insgesamt brandgefährdete Gebäude verboten ist. In Bargteheide gilt eine Verbotszone von 200 Metern um brandgefährdete Objekte, 100 Meter rund um Ställe und Tierhaltungen. Im Amt Trittau gibt es zudem ein Abbrennvebot für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Köthel.
Kreis Pinneberg
Im Kreis Pinneberg ist das Zünden von Feuerwerk in der gesamten Gemeinde Seestermühe aufgrund der Reetdachhäuser verboten. Die Stadt Elmshorn hat für das Silvester 2024 bislang noch keine besonderen Regeln verkündet.