Zu sehen ist eine Hand, die ein Stück Kreide hält und auf einer Tafel ein Kästchen ankreuzt. © Eliza / photocase.de Foto: Eliza / photocase.de
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AUDIO: Vor der Bundestagswahl: Falschbehauptungen kursieren im Netz (1 Min)

Bundestagswahl 2025: Fake News im Umlauf - Wahlleiter in SH warnt

Stand: 07.02.2025 14:32 Uhr

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl kursieren im Internet diverse Lügen und Falschbehauptungen rund um die Wahl. Die Landeswahlleitung in Kiel appelliert, Informationen im Netz kritisch zu überprüfen.

Schleswig-Holsteins Landeswahlleiter Tobias Berger warnt vor Falschmeldungen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar, die im Internet kursieren. In den sozialen Netzwerken würden Informationen verbreitet, dass es in Deutschland eine Wahlpflicht gebe oder dass eine Unterschrift auf dem Wahlzettel die abgegebene Stimme verdoppele.

Richtig ist: Briefwahlunterlagen brauchen keine Briefmarke

Auch zur Briefwahl gebe es viele falsche Informationen: Dass unfrankierte Briefwahlunterlagen nicht im Wahlbüro ankommen und deshalb nicht gezählt werden, stimme nicht, so Berger. In Deutschland brauchen Briefwahlunterlagen keine Briefmarke. Wer hinter diesen Falschbehauptungen steckt, ist unbekannt.

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Erkennen und Bekämpfen von Desinformation

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Infos aus dem Internet kritisch überprüfen

Landeswahlleiter Berger erläutert: Wählen ist in Deutschland freiwillig, auf den Wahlzettel dürfen nicht mehr als zwei Kreuze gemacht werden. Abgesehen von der eigentlichen Stimmabgabe ist die Wahl, anders als es in einigen der Fake News heißt, öffentlich. Um bei der Auszählung dabei zu sein, muss man sich auch nicht anmelden oder gegen Bezahlung registrieren - auch bei der Auszählung der Briefwahlstimmen.

Am 23. Februar finden in Deutschland die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. In Schleswig-Holstein können sich Wählerinnen und Wähler zwischen 13 Parteien entscheiden.

Das sind die Wahlgrundsätze in Deutschland

Die Bundestagswahl wird nach den Grundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt.
Allgemein: Alle Staatsbürger, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen, dürfen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung oder ihrem Einkommen wählen.
Unmittelbar: Jeder Wähler und jede Wählerin wählt direkt den Kandidaten beziehungsweise die Partei, es werden keine Wahlmänner und Wahlfrauen eingesetzt.
Frei: Jeder Wahlberechtigte darf frei wählen, es darf kein Druck auf ihn ausgeübt werden.
Gleich: Jede Stimme zählt gleich.
Geheim: Erst geheime Wahlen ermöglichen wirklich freie Wahlen: Niemand wird bei der Stimmabgabe kontrolliert.

Landeswahlleiterin: Alle haben Verantwortung zu prüfen, was stimmt

"Wir alle haben da eine gewisse Verantwortung, so etwas zu überprüfen", ergänzt die stellvertretende Landeswahlleiterin Imke Schneede. Bevor man so etwas weiterleite oder im Internet veröffentliche, solle man überprüfen, ob das überhaupt stimme.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 07.02.2025 | 15:00 Uhr

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