FAQ: Das Wichtigste zur Bundestagswahl
Was muss ich zur Wahl mitbringen? Wofür sind Erst- und Zweitstimme? Wie funktioniert die Briefwahl? Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025.
Wann und wie wird gewählt?
Am 23. Februar, einem Sonntag, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Regulär wird der Bundestag laut Bundeswahlgesetz alle vier Jahre nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Warum gibt es vorgezogene Bundestagswahlen?
Der Bundestag muss vorzeitig neu gewählt werden, weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16.12.2024 - wie geplant - im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage verloren hatte. Anschließend löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf, um den Weg für eine Neuwahl freizumachen.
Was sind Erst- und Zweitstimmen?
Bei der Bundestagswahl darf jeder und jede Wahlberechtigte zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Mit der Erststimme auf der linken Seite wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin aus dem heimischen Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen holt, zieht in der Regel direkt ins Parlament ein - sofern es durch den Zweitstimmenanteil für die Partei gedeckt ist. Es genügt somit die relative Stimmenmehrheit.
Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine Partei. Damit bestimmen sie, wie stark die Partei im Bundestag künftig vertreten sein wird. Der Anteil an Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt erhalten - und damit auch, wer die Mehrheit zur Regierungsbildung erhält.
Was bedeutet das neue Wahlrecht für die Wahlkreise im Norden?
Bei der Bundestagswahl gilt ein neues Wahlrecht. Die Folge: Es werden weniger Abgeordnete in den neuen Bundestag einziehen - auch aus Norddeutschland. Künftig wird es statt bisher 733 nur noch 630 Bundestagsabgeordnete geben. Den Bundestag in seiner Größe zu begrenzen, war das wichtigste Ziel der Wahlrechtsreform, die die Ampelregierung beschlossen hatte. Das soll erreicht werden, indem es keine Ausgleichs- und Überhangmandate mehr geben wird. Das bedeutet: In Zukunft wird nur noch die Zweitstimme darüber entscheiden, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken kann. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, zieht demnach nicht mehr automatisch in den neuen Bundestag ein.
Was bedeutet Direktkandidat?
Das sind die Politikerinnen und Politiker, die ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten wollen und mit der Erststimme gewählt werden können. Der Direktkandidat mit den meisten Stimmen gewinnt den Wahlkreis, zieht wegen des neuen Wahlrechts aber nur dann in den Bundestag ein, wenn seine Partei auf die ausreichende Zahl von Zweitstimmen kommt.
Gibt es noch Überhangmandate?
Nein - seit dem neuen Wahlrecht sind Überhangmandate ausgeschlossen. Vor dieser Bundestagswahl galt noch: Gewinnt eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Die übrigen Parteien bekamen dann jedoch Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Bundestags wieder dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Dadurch konnte sich nach der Wahl die Zahl der Mandate im Bundestag noch erhöhen. Die Gesamtzahl der Sitze wird ab dieser Wahl auf 630 begrenzt (aktuell: 733 Sitze).
Wann ist eine Stimme ungültig?
Sowohl Erst- als auch Zweitstimme sind ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist und keine Kennzeichnung enthält. Geht man in ein Wahllokal mit einem Stimmzettel, der eigentlich für einen anderen Wahlkreis gilt, ist nur die Erststimme ungültig. Zudem sind auch Stimmen ungültig, wenn die Wahlabsicht nicht eindeutig erkennbar ist. Dies kann etwa der Fall ein, wenn mehrere Kreuze auf einer Seite des Wahlzettels gemacht oder wenn einzelne Kandidaten von einer Liste gestrichen wurden.
Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig. Außerdem sind bei der Briefwahl beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurde oder wenn dieser leer war.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch deutsche Staatsbürger wählen, die im Ausland leben. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen. EU-Bürger dürfen nur bei Kommunalwahlen mitwählen.
Aktuell (Stand: Juli 2024) sind etwa 62 Millionen Menschen in Deutschland wahlberechtigt.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Am Wahltag geht man möglichst mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum jeweiligen Wahllokal. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht dabei hat, kann auch nur mit dem Personalausweis einen Stimmzettel erhalten.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in den Wahllokalen in den verschiedenen Wahlbezirken. In welchem Wahllokal man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die bekommt jeder und jede im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte per Post zugeschickt. Wer am Wahltag zum Beispiel nicht zu Hause ist, anderweitig verhindert ist oder den Tag lieber frei gestalten möchte und trotzdem wählen will, kann die Briefwahl beantragen und so auch schon vorab in der Gemeindebehörde wählen.
Wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?
Hat man die Wahlbenachrichtigung erhalten, sind darauf auch alle weiteren nötigen Schritte zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bei den Heimatgemeinden erläutert. Doch laut Wahlgesetz ist es nicht zwingend nötig, den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Anträge auf Briefwahl sollten wegen der verkürzten Fristen infolge der Neuwahl so früh wie möglich formlos schriftlich - zum Beispiel per E-Mail - oder vor Ort in einer Wahldienststelle eingereicht werden. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (21. Februar) bis 15 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden. In Ausnahmefällen - unter anderem bei plötzlicher Erkrankung - können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben. Die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unten auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Den roten Umschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (im Ausland ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Bei der Bundestagswahl 2021 hatten mehr als 22 Millionen Wählerinnen und Wähler (47,3 Prozent) ihre Stimme per Briefwahl abgegeben - der hohe Anteil war vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. 2017 hatten 13,4 Millionen Menschen (28,6 Prozent) per Briefwahl gewählt. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wie viele Parteien stehen zur Wahl?
Die genaue Zahl steht derzeit noch nicht fest. Zur Bundestagswahl 2021 traten 47 von insgesamt 54 zugelassenen Parteien an - 40 von ihnen mit eigenen Landeslisten, sieben nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Nicht alle Parteien treten in allen Bundesländern zur Wahl an.
Wer darf kandidieren?
Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann sich als Abgeordnete oder Abgeordneter für den Bundestag wählen lassen. Personen, die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, verlieren für fünf Jahre das Recht, gewählt zu werden.
Von einer Partei oder von Wahlberechtigten können Wahlvorschläge eingereicht werden. Wahlberechtigte können nur Einzelbewerber für einen Wahlkreis vorschlagen, während Parteien auch Landeslisten mit mehreren Kandidaten einreichen können. Dabei entscheiden die Parteien selbst, ob sie nur in einem Land, in mehreren oder allen 16 Ländern zur Bundestagswahl antreten.
Gibt es eine Wahlpflicht?
Nein, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag besteht keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Voraussichtlich bereits wenige Stunden nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr wird am 23. Februar 2025 das vorläufige Wahlergebnis verkündet. Am Tag nach der Wahl ermitteln die Kreis- und Landeswahlausschüsse das Wahlergebnis für alle Direktkandidaten und die Zweitstimmenergebnisse in den Ländern. Dann stellt auch der Bundeswahlausschuss das Gesamtergebnis fest. Vom Bundeswahlleiter wird das amtliche Endergebnis einige Tage später bekannt gegeben.