Balkonkraftwerk am Balkongelaender eines Mehrfamillienhauses. © picture alliance / epd-bild Foto: Heike Lyding

Balkonkraftwerke: Ansturm auf Anträge war dieses Mal geringer

Stand: 30.08.2023 18:01 Uhr

Das Klimaschutz-Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein ist im August in die zweite Phase gestartet. Dienstag und Mittwoch konnten Förderanträge für Balkonkraftwerke gestellt werden. Der Ansturm hielt sich diese Mal in Grenzen.

Technische Probleme gab es dieses Mal offenbar nicht, dafür aber zum Teil sehr lange Online-Wartezeiten: Am Dienstag war ein weiteres Förderprogramm des Landes für Balkonkraftwerke gestartet. Für die Förderung von PV-Balkonanlagen sind am ersten Tag insgesamt 2.499 Anträge eingegangen, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. Bis Mittwochmittag seien es 440 Anträge gewesen.

Da für diese Förderperiode insgesamt 10.000 Anträge für die Förderung von PV-Balkonanlagen vorgesehen sind, war der Fördertopf zumindest bis Mittwochmittag noch nicht aufgebraucht. Besitzer von Mini-PV-Anlagen hatten bis 18 Uhr die Chance, sich nachträglich einen Zuschuss von bis zu 200 Euro vom Land zu sichern.

Keine langen Wartezeiten laut Umweltministerium

Der Dienst lief insgesamt sehr zuverlässig, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Während die Antragsstellerinnen und Antragssteller Dienstagmorgen aufgrund der hohen Nachfrage noch etwas Wartezeit einplanen mussten, seien sie am Nachmittag teils komplett ohne Wartezeit durchgeleitet worden, so das Umweltministerium.

Mittel für Batteriespeicher bereits ausgeschöpft

Unter dem Titel "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" hatte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) im August weitere Inhalte in das bisherige Programm aufgenommen. Die Antragsstellung erfolgt gestaffelt seit dem 16. August. Je nachdem, wofür ein Förderantrag gestellt werden soll, ist ein anderes Startdatum vorgesehen.

Zuvor konnten bereits Mittel für Wärmepumpen, Solarthermie und Pelletheizungen beantragt werden. Unter anderem gab es auch für Batteriespeicher und Ladesäulen für Stellplätze an Mehrfamilienhäusern Zuschüsse. Bei den Batteriespeichern sind laut dem Portal die maximalen Antragszahlen für dieses Quartal bereits erreicht.

Teilweise doppelte Fördersummen möglich

Neu ist laut Ministerium in dieser Förderphase, dass erstmals auch gemeinnützige Organisationen die Förderung beantragen können. Außerdem können Empfängerinnen und Empfänger einiger Transferleistungen höhere Zuschüsse erhalten - teilweise doppelt so viel Geld wie bisher. Das betrifft laut den Förderrichtlinien Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten. Das gelte "für nahezu alle Fördergegenstände".

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Klimaschutzstaatssekretär Joschka Knuth (Grüne) sagte dazu, dass so viele Menschen wie möglich von dem Programm profitieren sollten: "Je mehr Menschen mitmachen, desto höher die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirkung für unser Klima."

Geförderte Maßnahmen und Antragstermine im Überblick

Die Anzahl der Anträge ist begrenzt, mit Ausnahme der nicht-fossilen Heizsysteme. Die Antragsstellung erfolgt gestaffelt seit dem 16. August, jeweils um 8 Uhr. Bisher wurden folgende Kontingente freigegeben:

  • seit 16. August: Nicht-fossile Heizsysteme wie Wärmepumpen (bis zu 2.000 Euro Zuschuss), Solarkollektoren (bis zu 900 Euro) und Biomasse-Heizungen (bis zu 900 Euro) sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (bis zu 500 Euro) - noch können Anträge gestellt werden
  • seit 17. August: Nicht-öffentliche Ladestationen an Mehrfamilienhäusern (bis zu 500 Euro, 220 mögliche Anträge) - noch können Anträge gestellt werden
  • am 22. August: Batteriespeicher (bis zu 750 Euro, 350 mögliche Anträge) - bereits ausgeschöpft

In der Antragszeit für Balkonkraftwerke am 29. und 30. August konnten die anderen Fördergegenstände nicht beantragt werden, auch Dokumente für bereits gestellte Anträge können in diesen zwei Tagen nicht nachgereicht werden.

Mit dem Programm möchte das Ministerium nach eigenen Angaben die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren und den Menschen im Land den Weg zur Klimaneutralität im eigenen Zuhause erleichtern. Interessierte finden alle Antragsvoraussetzungen auf der Webseite des Ministeriums.


16.08.2023 07:58 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes stand, dass auch Eltern- und Kindergeldempfänger den doppelten Fördersatz erhalten können. Das ist nicht richtig. Den doppelten Satz gibt es ausschließlich für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten.

 

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