Abgabefrist bei Grundsteuer: Ein Unternehmer ist ratlos
Schon bald endet die Abgabefrist für die Grundsteuer. Klaus Elsner steht vor seinem Landmaschinenhandel in Dätgen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und ist ziemlich überfordert.
Der Betrieb von Klaus Elsner ist über Jahrzehnte gewachsen: Nach und nach baute er verschiedene Werkstätten und ein Wohnhaus - alles auf einem Grundstück. Das wird für den Geschäftsführer nun zur Herausforderung. Wochenlang hat er selbst versucht, die Grundsteuererklärung auszufüllen. Jetzt hat er aufgegeben. "Ich habe zu meinem Sohn gesagt: Das bekomme wir nicht hin, da sind wir überfordert mit dem Thema."
Viele komplizierte Fälle
Wie hoch? Wie lang? Wann wurde was gebaut? Und wo muss was eingetragen werden? Nur ein kleiner Teil der Fragen, die Klaus Elsner in seiner Grundsteuererklärung beantworten muss. Dafür hat er sich nun Hilfe geholt - bei Steuerberater Boris Kurczinski. Auf dessen Schreibtisch liegen zahlreiche Baupläne der Gebäude in Dätgen: "Hast du die Quadratmeter-Aufstellung der Räume schon berechnet?" Routiniert sammelt der Steuerberater die Fakten - denn er weiß: Nun kommt die Fleißarbeit: "Wir müssen für jeden Bauteil schauen, was das für Flächen sind, also ob die zum Beispiel überbaut sind. Und dann wird geprüft, wie sie mit hineinzurechnen sind."
"Die einfachen Fälle sind im Wesentlichen erledigt"
Stressige Zeiten für Boris Kurczinski und seine Kollegen: Mehrere hundert Mandanten berät sein Unternehmen in Grundsteuerfragen. Darunter sind viele komplizierte Fälle - wie der aus Dätgen. 60 Prozent der Grundeigentümer in Schleswig-Holstein haben ihre Daten bereits eingereicht. Ein Großteil der noch ausstehenden Erklärungen hat es in sich, sagt Steuerberater Boris Kurczinski, der auch der Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist. "Die einfachen Fälle sind im Wesentlichen erledigt, jetzt kommen die, wo weitere Recherchen notwendig sind."
Schätzen als einzige Lösung
Schwierig sei es zum Beispiel häufig bei größeren Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Dort seien die Grundstücke oft groß und unübersichtlich. Es sei schwer, die nötigen Unterlagen zu bekommen, denn: "Die Dinge, die wir brauchen, sind häufig nicht digitalisiert. Wir können auch nicht dem Finanzamt sagen: So, nun holt mal die ganzen Sachen aus dem Keller. Genauso können wir uns nicht sämtliche Bauakten der Ämter in einer angemessenen Zeit anschauen. Wir werden also nur über die Zeit und das fleißige Sammeln nach und nach die Daten bekommen." Aber auch das werde nicht immer gelingen: "Es ist sicherlich zu viel verlangt, eine große Messaktion zu machen. Dann muss man im Zweifel die Flächen schätzen. Das wird in vielen Fällen die einzige Lösung sein, die dann bleibt."
In wenigen Tagen läuft die Frist ab
Bis zum 31. Januar müssen alle Grundsteuererklärungen abgegeben worden sein. "Wir werden nicht alle Fälle in der vorgegebenen Frist schaffen können. Es wird faktisch so kommen, dass wir um eine Verlängerung nicht herum kommen", schätzt Steuerberater Boris Kurczinski. Doch das Finanzministerium will an der Frist grundsätzlich festhalten: Nur mit Begründung könne sie im Einzelfall verlängert werden, heißt es dort. Das gilt auch für die landeseigenen Grundstücke. Viele sind von der Grundsteuer befreit, wie Gebäude des öffentlichen Dienstes, Schulen und Universitäten. In einigen Fällen - wie zum Beispiel bei Häfen oder Deichen - muss jedoch erst geklärt werden, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. "Als Finanzministerium mit unseren Liegenschaften sind wir gut davor, da werden wir es schaffen“, schätzt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) die Lage ein. "Aber dort, wo wir auch Streubesitz haben, wo es komplizierter ist, werden wir in Teilen um Fristverlängerung bitten."
Viel zu tun im Rendsburger Finanzamt
Die bereits abgegebenen Erklärungen werden von den 17 Finanzämtern im Land bearbeitet - zum Beispiel in Rendsburg. Etwa 14.000 müssen sie dort noch erledigen: Daten überprüfen, Unstimmigkeiten nachgehen. Ein eigenes Team ist nur für die Grundsteuer zuständig und auch dafür, Fragen zu beantworten. "Wir haben ein sehr hohes Telefonaufkommen", sagt Mitarbeiterin Laura Partey. Die Anrufer fragen: "Wie muss ich wo was ausfüllen, wie muss ich meine Fläche ausrechnen?" Die meisten würden ihre Erklärung elektronisch abgeben - eine Erleichterung der Arbeit für die Mitarbeiterin. Denn das Programm "Elster" erkenne Fehler bereits, während das Formular ausgefüllt werde.
Erst Erinnerungen, dann Strafen
Wer sich nicht zurückmeldet, wird vom Finanzamt zunächst erinnert. Erst dann drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro. Eine Strafe wird Geschäftsführer Klaus Elsner aus Dätgen wohl nicht zahlen müssen. Gemeinsam mit seinem Steuerberater hat er alle Angaben zusammengesammelt, wird seine Erklärung wohl fristgerecht einreichen können. Eine Erleichterung, denn die Grundsteuer hat ihm lange schlaflose Nächte bereitet.