Triage-Gesetz: Landtagsmitglied plant Verfassungsbeschwerde
Constantin Grosch (SPD) will gegen das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Triage-Gesetz vorgehen. Er fürchtet, dass es Menschen mit Behinderung im Ernstfall in Kliniken benachteiligt.
"Wir planen, uns im Januar mit unseren Rechtsberatern zusammenzusetzen und dann eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten", sagte derSPD-Politiker Grosch der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Grosch, der selbst im Rollstuhl sitzt, ist Vorsitzender der Aktionsplattform Ability Watch. Der gemeinnützige Verein setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Das Gesetz mache ihm "große Sorgen", sagte Grosch Mitte November im Interview mit den ARD-Tagesthemen.
Triage-Gesetz: Behinderung soll keine Rolle spielen
Der Bundestag hatte das Triage-Gesetz zu diesem Zeitpunkt gerade verabschiedet. Es ist Teil des Infektionsschutzgesetzes und regelt, welche Patienten im Fall von Versorgungsengpässen bei Pandemien behandelt werden und welche nicht. Also etwa auch, wer das letzte verbliebene Bett auf einer Intensivstation bekommt. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der "aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" einer Patientin oder eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen.
Grosch: Kriterien schützen behinderte Menschen nicht
Genau das sieht Grosch aber nicht gewährleistet. Er argumentiert: Menschen mit Behinderung hätten oftmals Erkrankungen und Begleiterscheinungen, die diese "Überlebenswahrscheinlichkeit" geringer ausfallen ließen. Die ausgewählten Kriterien seien daher nicht geeignet, Menschen mit Behinderung in solchen Situationen vor Benachteiligung zu schützen.
Zufall sollte über Behandlung entscheiden
Grosch plädiert für Kriterien, die weitgehend zufällig sind - und unabhängig von Vorurteilen oder Merkmalen wie Alter oder Behinderungen. Etwa: Wer zuerst eingeliefert wird, wird zuerst behandelt. Oder: Wer benötigt die Behandlung am Dringendsten? Auch sei es falsch, die Regelung im Infektionsschutzgesetz festzuschreiben. Knappe medizinische Versorgung könne es schließlich auch bei Naturkatastrophen geben und nicht nur während einer Pandemie.