Stand: 13.03.2025 07:42 Uhr

Gericht: Supermärkte in Osnabrück dürfen sonntags nicht öffnen

Ein Einkaufswagen in einem Supermarkt. © NDR Foto: Julius Matuschik
Laut Klage ist die Öffnung unter anderem nicht mit dem Gebot der Sonntagsruhe vereinbar. (Themenbild)

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält es für rechtswidrig, dass zwei Supermärkte in der Stadt auch sonntags öffnen. Das Gericht gab der Gewerkschaft ver.di, die geklagt hatte, in seinem Urteil am Mittwoch Recht, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts verstoßen die Supermärkte in Osnabrück gegen die Regel, dass sonntags nur Dinge des täglichen Bedarfs verkauft werden dürfen. Die Gewerkschaft hatte am 3. Mai 2024 gegen das mangelnde Einschreiten der Stadt Osnabrück geklagt. Die Stadt, die die Öffnung genehmigt hatte, kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen.

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