Verdachtsfall AfD: Pegel sieht Verfassungsschutz bestätigt

Stand: 13.05.2024 15:01 Uhr

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD begrüßt. Die Richter haben entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen kann.

von Stefan Ludmann

Höchstrichterlicher Paukenschlag knapp vier Wochen vor der Europa- und Kommunalwahl: Innenminister Pegel sagte, das Urteil stärke die gute und sorgfältige Arbeit des Verfassungsschutzes auch in Mecklenburg-Vorpommern. Für den Sozialdemokraten und obersten Chef des Verfassungsschutzes im Land macht die Entscheidung aus Münster klar: Das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung müsse ihren Feinden wehrhaft gegenüber stehen.

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Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes

Konkrete Auswirkungen hat das Urteil vorerst nicht: Der Landesverfassungsschutz arbeitet schon jetzt eng mit dem Bundesamt zusammen und gibt seine Erkenntnisse zur Einstufung der AfD weiter. Das bestätigte Pegel. Der Inlandsgeheimdienst hat unter anderem an dem Gutachten mitgewirkt, dass 2022 zur bundesweiten Einstufung der AfD als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" geführt hat. Die Behörde in Mecklenburg-Vorpommern teile auch deshalb die Einschätzung des Bundesamtes, so Pegel. Das heißt: Auch der Landes-Verfassungsschutz sieht die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

AfD kann weiter beobachtet werden

Damit ist auch klar, dass die Partei wie im gesamten Bundesgebiet auch künftig mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden kann. Unter anderem können auch sogenannte V-Leute eingesetzt werden. Pegel machte klar, dass die Behörde laut Gesetz aber öffentlich nicht über Prüf-und Verdachtsfälle berichten dürfe. Das gehe nur bei gesichert (rechts)-extremistischen Bestrebungen. In Paragraph 5 des Landesverfassungsschutzgesetzes heißt es dazu: "Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte veröffentlichen und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit leisten."

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Das AfD-Logo auf blauem Hintergrund umgeben von Deutschland-Fahnen. © picture alliance / NurPhoto | Ying Tang Foto: Ying Tang

AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz. extern

Gesetzliche Hürde für Landesverfassungsschutz

Weil dem Verfassungsschutz gesetzlich die Hände gebunden sind, taucht die AfD bisher nicht in den Verfassungsschutzberichten des Landes auf. Dort würde sie erst eine Rolle spielen, wenn sie auch in Mecklenburg-Vorpommern - wie bereits in Thüringen, in Sachsen-Anhalt oder Sachsen - als rechtsextremistisch eingestuft wird. Der nächste Verfassungsschutzbericht ist für Anfang Juli geplant. Auch in der jüngsten Vergangenheit hat die AfD mögliche Belege für rechtsextremistische Bestrebungen geliefert.

AfD laut Regierung Gefahr für die Demokratie

Fraktionschef Nikolaus Kramer hat beispielsweise in einem Podcast mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner dessen völkisch-nationalistische Positionen mehrfach bekräftigt. Die Jugend-Organisation "Junge Alternative" gab dem rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek in Schwerin ein Podium. Aus Sicht der Regierungsfraktionen SPD und Linke ist die AfD auch deshalb längst kein "rechtsextremistischer Verdachtsfall" mehr. Die Partei, die in der jüngsten Meinungsumfrage des NDR bei der Sonntagsfrage zur Landtagswahl auf 26 Prozent kommt, sei auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Gefahr für die Demokratie.

 

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SPD-Fraktionschef Julian Barlen erklärte, "durch ihre unsoziale und ausgrenzende Politik und die andauernde Hetze spaltet die AfD die Gesellschaft". Nach dem Urteil aus Münster sei es "nun an den Behörden, dem Verdacht auf den Grund zu gehen und zu entscheiden, ob es sich um eine gesichert rechtsextreme Bestrebung handelt". Der Innenexperte der Linksfraktion, Michael Noetzel erklärte, die AfD sei fester Bestandteil einer menschen- und demokratiefeindlichen Allianz am rechten Rand. "Die AfD ist längst kein Verdachtsfall mehr. Sie ist eine extrem rechte Partei", so Noetzel.

AfD gibt sich kämpferisch

Ganz anders reagierte AfD-Landeschef Leif-Erik Holm. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes bleibe "falsch und ungerechtfertigt". Holm äußerte sich verächtlich über den "sogenannten Verfassungsschutz". Dieser sei mittlerweile zur politischen Waffe der Regierung "im Kampf gegen die unliebsame Opposition geworden". Holm spricht von "Regierungsschutz" und gab sich kämpferisch: "Wir lassen uns von Faesers Schlapphüten nicht mundtot machen." Die AfD hat nach eigenen Angaben rund 1.000 Mitglieder im Land. Im Landtag ist sie die größte Oppositionsfraktion.

Grüne kritisieren Verfassungsschutzgesetz

Die Grünen im Landtag haben den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD bereits mehrfach kritisiert. Sie forderten zuletzt, dass die Behörde über die Einstufung der AfD als "rechtsextremer Verdachtsfall" auch öffentlich informieren dürfe. Eine Forderung nach einer Gesetzesänderung wurde von der rot-roten Koalition im vergangenen Sommer im Landtag abgelehnt. Der Innenexperte der Linken, Noetzel, meinte in der Debatte, "die Berichterstattung des Verfassungsschutzes hilft da leider wenig, sondern stützt nur deren Opfermythos".

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 13.05.2024 | 15:00 Uhr

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