Streit um Corona-Soforthilfen beschäftigt Gerichte
Fünf Jahre nach Corona und dem ersten Lockdown machen Land und Bund Druck auf die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern: Es geht um Millionen an Rückzahlungen. Doch Tausende Unternehmen wehren sich.
Vor fünf Jahren ging Mecklenburg-Vorpommern in den ersten Lockdown, viele Unternehmen im Nordosten hatten Existenzängste. Die Landesregierung unterstützte die Wirtschaft im Frühjahr 2020 mit Corona-Soforthilfen. Seinerzeit wurden laut Wirtschaftsministerium rund 36.000 Anträge in in Höhe von rund 322 Millionen Euro bewilligt. Nach der Endabrechnung wurden 226 Millionen Euro, etwas mehr als zwei Drittel, von über 70 Prozent der Unternehmen zurückgefordert.
Firmen reichen bis heute Widersprüche ein
Tausende Unternehmerinnen und Unternehmer sind verärgert, wehren sich und reichen bis heute Widersprüche ein. Denn viele Firmenchefs und Unternehmer hatten angenommen, dass es sich dabei um Sofort-Hilfen handelte, die sie nicht zurückzahlen müssen. Mehr als 4.000 Widersprüche seien derzeit noch im Verfahren, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Zurückgezahlt wurden demnach bisher rund 137 Millionen, fast ausschließlich Bundesmittel. Bei Gerichten seien aktuell 206 Verfahren anhängig, auch 15 Urteile seien bereits ergangen. Wie das Ministerium betonte, wurden diese sämtlich zugunsten des Landes entschieden, allerdings noch nicht alle rechtskräftig.
Für Ärger sorgen auch Zinsen auf den Darlehensbetrag. Dies ist der Fall, wenn Firmen aus Sicht des Wirtschaftsministeriums bei der Abrechnung nicht mitgewirkt haben oder Anzeichen für einen Betrug vorlägen.Viele Unternehmen seien aber nicht in der Lage, die Corona-Soforthilfen auf einen Schlag zurückzuzahlen, heißt es vom Wirtschaftsministerium, denn auf die Corona-Krise folgten Energiepreis-Krise und Inflation. Viele Unternehmen würden nun eine Stundung beantragen.
Wirtschaftsministerium: Konditionen waren klar
Der damalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte in der Vergangenheit betont, dass bereits im Förderantrag stand, dass Geld zurückzuzahlen sei, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass die Einnahmen im Förderzeitraum höher als die Ausgaben waren, räumte aber früh die Möglichkeit ein, Zahlungen zu stunden. Unternehmer kritisierten hingegen, dass das Land seine Vergabepraxis und die Bedingungen dafür zwischenzeitlich verändert hatte. Beispielsweise sollen im Nachhinein statt punktuell zu erwartender Liquiditätsengpässe ein Gesamtzeitraum von drei Monaten für die Frage zugrunde gelegt worden sein, ob man überhaupt Liquiditätsengpässe gehabt habe.
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