Wirtschaft empört über Rückforderungs-Praxis bei Corona-Soforthilfen
Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat verärgert auf die Rückforderungen von staatlichen Corona-Soforthilfen reagiert. Das Wirtschaftsministerium und das angeschlossene Landesförderinstitut gehen dabei nach Ansicht von Arbeitgeber-Präsident Lars Schwarz überzogen und zu rigoros vor.
Am 30. September, vor gut einer Woche, ist die Frist abgelaufen: Unternehmen, die nach März 2020 Soforthilfen wegen des Corona- Lockdowns bekamen, mussten bis zu diesem Termin nachweisen, dass sie die Unterstützung nötig hatten - rund 10.000 Betriebe hatten das noch nicht getan. Sie hatten schätzungsweise 90 Millionen Euro bekommen. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) kündigte kurz vor Fristablauf an, dass sich das Land das Geld zurückholen werde. Das Land habe den Betrieben viel Zeit gegeben, am Ende gehe es immerhin um Steuerzahlermittel.
Rückforderungsbescheide gehen ein
Das Land hat die Ankündigung wahr gemacht. Den Betrieben flatterten jetzt Rückforderungsbescheide des Landes ins Haus. Arbeitgeber-Präsident Schwarz kritisiert, das Landesförderinstitut habe die Briefe schon vor Ablauf der Frist verschickt und außerdem noch nicht einmal abgewartet, ob weitere Erklärungen eingehen. Außerdem seien die verlangten Zinsen auf die Rückforderungssumme zu hoch. Für beispielsweise 9.000 Euro würden 1.500 Euro verlangt. In einer ohnehin angespannten Konjunkturlage sei das "wenig unternehmerfreundlich", so Schwarz.
Schwarz rät zu Widerspruch
"Das kann nicht richtig sein", sagte Schwarz. Im Pandemiejahr 2020 habe das Land zugesagt, dass die Hilfen unkompliziert ausgezahlt würden. Sie seien als Ausgleich für eine staatlich angeordnete Zwangsschließung gedacht gewesen. Jetzt könne er den Unternehmen nur raten, Widerspruch einzulegen, auch wenn das Behörden "dauerbeschäftigen" werde.
Ministerium verweist auf Möglichkeit der Ratenzahlung
Das Wirtschaftsministerium hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Betroffenen hätten vier Jahre Zeit gehabt, außerdem sei mehrfach an die Nachweispflicht erinnert worden. Zudem gebe es die Möglichkeit, Beträge stunden zu lassen oder sie in Raten zurückzuzahlen. In der Stellungnahme auf NDR Anfrage hieß es mit Blick auf 28.000 Empfänger von Soforthilfe, die sich in der Vergangenheit regulär zurückgemeldet hätten, unmissverständlich: "Es war auch eine Frage der Gerechtigkeit, von den übrigen Empfängern, die sich bisher nicht gemeldet hatten, eine Erklärung wiederholt abzufordern und im Weigerungsfalle, wie nunmehr eingetreten, die Soforthilfe inklusive Zinsen zurückzufordern." Nach Ministeriumsangaben sind in den vergangenen Tagen 850 Widersprüche eingegangen.