Tausende Unternehmen in MV vor Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Tausende Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern müssen damit rechnen, demnächst die vom Staat erhaltene Corona-Soforthilfe in voller Höhe zurückzuzahlen. Das hat heute das Wirtschaftsministerium in Schwerin angekündigt.
Insgesamt 10.300 Empfänger der Corona-Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern müssen die erhaltenen Mittel möglicherweise bald in voller Höhe zurückerstatten. Die Betroffenen haben laut Wirtschaftsministerium nicht die entsprechenden Nachweise erbracht, dass die von ihnen beantragten Mittel angemessen waren.
Anträge nicht eingereicht
Die Soforthilfe konnte kurz nach Ausbruch der Pandemie beantragt werden, um Kosten wie Ladenmiete, Kredite oder Leasingraten zu finanzieren. Das war vor allem als gewerbliche Überlebens-Hilfe für Kleinstunternehmer, Selbständige oder Freiberufler gedacht. Im Nachhinein hat das Landesförderinstitut dann anhand der von den Empfängern eingereichten Unterlagen geprüft, ob die Anträge korrekt oder zu hoch waren. Am 30. September läuft die Frist zur Abgabe dieser Unterlagen ab, und gut 10.000 Antragsteller haben noch nichts eingereicht.
Unternehmer: Land hat die Spielregeln im Nachhinein verändert
Unternehmer kritisieren, dass das Land seine Spielregeln im Nachhinein geändert habe. Die Vergabepraxis habe sich von großzügig im März 2020 hin zu einer deutlich verschärften Rückforderungspraxis verändert, kritisiert etwa der Greifswalder Verwaltungsrechtler Jost von Glasenapp. Er vertritt mehrere Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren. Ein Beispiel: Statt punktuelle Liquiditätsengpässe zu betrachten, sei ein Gesamtzeitraum von drei Monaten für die Frage zugrunde gelegt worden, ob man überhaupt Liquiditätsengpässe gehabt habe.
Meyer: Letzter Warnschuss
Landeswirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) sprach am Freitag von einem letzten Warnschuss. Wer bis Ende September die entsprechenden Nachweise einreiche, der könne damit rechnen, dass das Landesförderinstitut kulant vorgehe, wenn es etwa um die Rückzahlung von zu viel gezahlter Soforthilfe gehe. Da könne man beispielsweise über längere Zeiträume der Zurückzahlung sprechen. Wer aber seiner Nachweispflicht weiter nicht nachkomme, der müsse dann die volle Summe der erhaltenen Soforthilfe innerhalb von vier Wochen und vollverzinst zurückzahlen. Insgesamt gab es in Mecklenburg-Vorpommern 36.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe, davon wurden nach bisheriger Prüfung etwa bei der Hälfte Rückzahlungen fällig. Das Landesförderinstitut spricht von etwa 140 Millionen Euro bis heute.