Wirtschaftsminister Meyer: Keine Fehler bei Corona-Rückforderungen
Den Verwaltungsgerichten liegen zahlreiche Klagen und tausende Widersprüche gegen die Aufforderung vom Land Mecklenburg-Vorpommern vor, die Corona-Soforthilfen zurückzuzahlen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer wies die Kritik an den Rückforderungsbescheiden weit von sich.
Landeswirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hat die Kritik an mutmaßlich unrechtmäßigen Rückforderungen von ausgezahlten Corona-Hilfen zurückgewiesen. Niemand habe damals gesagt, dass diese Hilfen nicht zurück zu zahlen seien, betonte Reinhard Meyer im NDR Interview. Das habe im Jahr 2020 auch so in den Antragsunterlagen gestanden, so der Wirtschaftsminister.
Meyer: Keine Berechnungszeiträume im Nachhinein verändert
Aus seiner Sicht habe es weder Fehler gegeben, noch seien Berechnungszeiträume verändert worden. Hintergrund ist der Vorwurf zahlreicher Unternehmen in MV, denen zufolge das Land die Kriterien für die Inanspruchnahme der Sofort-Hilfen im Nachhinein ständig angepasst habe. Kritiker monieren auch, dass die rechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Corona-Hilfeleistungen nur in Form von Corona-FAQs auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Behörden veröffentlicht wurden. Strittig sind vor allem Kostenpunkte wie Krankenversicherungen.
Land verlängert Fristen für Rückzahlungen
Der Ansatz sei gewesen, schnell zu helfen. Meyer nannte es eine "Situationshilfe während der Pandemie". Und am Ende müsse es "eine Schlussabrechnung geben". Er räumte ein, dass Menschen es so empfunden haben könnten, das Geld nicht zurückzahlen zu müssen. Meyer sagte zu, dass jeder Fall genau geprüft werde. Zudem würden Fristen für Rückzahlungen verlängert, es könne in Raten gezahlt oder Zahlungen gänzlich gestundet werden. Das zuständige Landesförderinstitut hatte knapp 20.000 Forderungen verschickt. Zahlreiche Unternehmen gehen gerichtlich dagegen vor.