Strafbefehl nach Drohung gegen Ministerpräsidentin Schwesig
Nach einer Todesdrohung gegen Ministerpräsidentin Schwesig hat das Amtsgericht Rostock Strafbefehl gegen einen 57-Jährigen erlassen. Die Bedrohung war Anfang des Jahres in einem Messengerdienst veröffentlicht worden.
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin werde abgeholt, entweder von der Polizei oder von einem Leichenwagen, soll der Mann sinngemäß in einer Telegram-Gruppe geschrieben haben. Er wird der "Querdenker"-Szene zugerechnet, die Corona-Maßnahmen kritisiert hatte. Rostocks Sozialsenator Steffen Bockhahn (Die Linke) hatte das Posting öffentlich gemacht, später war die Nachricht offenbar gelöscht worden.
Verurteilung ohne Verhandlung - Einspruch möglich
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat den Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wird, gegen den 57-jährigen Deutschen beim Amtsgericht Rostock beantragt. Jetzt soll er eine Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro zahlen. Die Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung seien abgeschlossen, so ein Sprecher. Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ziel ist die einfache und schnelle Ahndung einfacher Kriminalität. Mit diesem Instrument können etwa Geldstrafen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden. Gegen die Entscheidung ist noch ein Einspruch möglich. Dann kommt es zu einer Hauptverhandlung.