Neue Tabuzonen für die Fischerei in der Ostsee
In fünf Ostseeschutzgebieten darf ab diesem Jahr nicht mehr mit Grundschleppnetzen gefischt werden - ein Erfolg für den Naturschutz. Die Auswirkungen des Verbots auf die Fischerei sind allerdings gering.
Zwanzig Jahre dauerte es von der ersten Ausweisung im europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 bis zu tatsächlichen Verboten für die Berufsfischerei. In den fünf Ostseeschutzgebieten Adlergrund, Pommersche Bucht, Fehmarnbelt, Westliche Rönnebank und Kadetrinne ist die grundberührende Fischerei ab 2025 verboten.
Verbot schützt Sandbänke, Riffe und Kiesgründe
Es sei höchste Zeit, dass endlich fischereiliche Maßnahmen für diese Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands erlassen werden, sagt die Meeresschutzexpertin des World Wide Fund For Nature (WWF), Karoline Schacht. "Generell produziert die Grundschleppnetzfischerei viel unerwünschten Beifang. Und darüber hinaus verletzt sie den Meeresboden so, dass darüber hinaus schützenswerte Elemente wie Riffstrukturen und andere Lebensraumtypen verletzt werden, teilweise auch langfristig und schwer regenerierbar." Das Verbot soll vor allem Sandbänke, Kiesgründe und Riffe in diesen Gebieten schonen. Denn mit der grundberührenden Fischerei werden sensible Ökosysteme sowie Laich- und Rückzugsgebiete für Fische zerstört.
Geringer Sauerstoffgehalt - kaum Grundschleppnetzfischerei
Doch die Auswirkungen des Verbots sind nach Einschätzung von Fischereibiologen relativ gering. In der westlichen Ostsee gilt bereits ein weitgehendes Fangverbot, weil es Dorsch und Hering so schlecht geht. Hinzu kommt: "Die Grundschleppnetzfischerei ist in der Ostsee wegen des geringen Sauerstoffgehaltes so gut wie zum Erliegen gekommen", so der Leiter des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann. "Ich glaube, dass die kommerziell genutzten Fischbestände kaum davon profitieren können, weil die Gebiete vergleichsweise klein sind und weil die Umweltbedingungen in der westlichen Ostsee den größeren Einfluss auf die Fischbestände haben als die kommerzielle Fischerei", so der Fischereibiologe weiter.
WWF: Verbot untersagt nur die gröbsten Eingriffe
Der WWF kritisiert, dass mit dem Verbot nur die gröbsten Eingriffe in den Gebieten untersagt sind. Denn die Stellnetz-Fischerei sei weiter erlaubt. Dennoch sieht der Umweltverband das Verbot als Erfolg an. Es gehe um Prinzipielles: Es müsse Gebiete geben, die gänzlich von menschlicher Nutzung ausgenommen sind, argumentiert die WWF-Biologin Karoline Schacht. Der Druck auf die Ostsee werde durch den Schiffsverkehr, die geplanten Windkraftfelder und Stromtrassen immer größer. Da müsse es dauerhaft unberührte Flächen geben, die vollkommen frei von menschlicher Nutzung sind.
Internationale Abstimmung notwendig
Im Jahr 2004 hatte die EU die Gebiete im europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 ausgewiesen. Drei Jahre später wurden sie durch die EU-Kommission anerkannt. Erst 2017 stellte Deutschland die Gebiete unter Schutz. Der Abstimmungsprozess über das Verbot der Grundschleppnetzfischerei habe so lange gedauert, weil die Gebiete nicht in unmittelbarer Küstennähe, sondern in der Ausschließlichen Wirtschaftszone liegen. Maßnahmen mussten international abgestimmt werden, so Schacht.