Das Baby nach der Geburt abgeben und dabei weder dessen Gesundheit noch die der Mutter gefährden - das ist möglich mit der vertraulichen Geburt. Dieses Angebote besteht seit 2014 - und das bundesweit. Organisiert werden vertrauliche Geburten von den Schwangerschaftsberatungsstellen. Wenn sich Schwangere für diese Option entscheiden bleiben sie zum Teil anonym. Sie legen gegenüber der Beraterin zwar ihre Identität offen und müssen sich auch ausweisen. Doch alles, was nun folgt - Untersuchungen, Krankentransport und schließlich die Geburt selbst - läuft unter einem selbstgewählten Pseudonym. So kann eine Frau in vollem Umfang medizinisch betreut ihr Kind auf die Welt bringen - die sicherste Variante für Kind und Mutter.
Nein. Bei der Schwangerschaftsberatungsstelle gibt die Mutter zwar ihre Identität preis, doch diese bleibt zunächst geheim. Sie wird verschlossen hinterlegt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln. Erst wenn das Kind 16 Jahre alt ist, kann es auf diese Information zugreifen - wenn es das dann will. Seit 2014 bis Anfang 2021 sind allein in Mecklenburg-Vorpommern 14 vertrauliche Geburten in Anspruch genommen worden.
Nicht immer können sich Schwangere in Ausnahmesituationen für eine vertrauliche Geburt entscheiden - oder sie finden erst gar nicht den Weg in die Schwangerschaftsberatung. Zum Teil verdrängen sie die Schwangerschaft so lange, bis die Wehen einsetzen. Die Geburt in einer Klinik kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Mutter anonym bleiben will. Die Frau kann dann einfach ins Krankenhaus gehen oder den Rettungswagen rufen, muss aber ihren Namen nicht preisgeben und auch ihre Krankenversicherungkarte nicht vorlegen. Nach der Geburt verlässt sie das Krankenhaus wieder. Keiner - erst Recht kein Mediziner - kann eine Frau in medizinischer Notlage ablehnen.
Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - zu einer Hausgeburt gekommen sein, bleibt ein letzter Ausweg: die Babyklappe. Hier können Neugeborene anonym abgegeben und anschließend schnell medizinisch versorgt werden. Babyklappen gibt es in ganz Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern seit 2005 zum Beispiel am Südstadtklinikum in Rostock und an den Helios Kliniken in Schwerin. Dort werden allerdings nur wenige Kinder abgegeben - laut Susanne Lubig von der Caritas-Schwangerschaftsberatung in Schwerin etwa drei bis vier im Jahr.
Nein, diese Optionen sind nicht legal. Ähnlich wie die Babyklappe ist die anonyme Geburt nicht rechtssicher und lediglich ein geduldetes Angebot. Die Notfallangebote sollen vor allem die Gesundheit der Kinder schützen. Sie stehen auf der anderen Seite aber in einem Spannungsfeld zur Unterhalts- und Fürsorgepflicht seitens der Mutter. Aus juristischer Sicht darf man ein Kind nicht so ohne weiteres ablegen. Außerdem hat des Kind in einem bestimmten Alter das Recht zu erfahren, wer seine Mutter ist. Über anonyme Geburten und die Babyklappe gibt es aufgrund ihres rechtlichen Status' keine Statistiken und keine Fallzahlen.