Weniger Bürokratie durch neues Landeskrankenhausgesetz
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern plant, den Krankenhäusern künftig mehr Entscheidungsfreiheit bei der Verwendung der vom Land bereitgestellten Investitionsmittel einzuräumen.
Um den Bürokratieabbau in den Krankenhäusern zu reduzieren, ist eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes notwendig – dieses hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung und abschließenden Entscheidung vorgelegt. Zu den weiteren Neuerungen zählen nach Angaben von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) unter anderem die Einführung von Patientenfürsprechern sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen während der Geburt. Der Entwurf enthält darüber hinaus ein eigenes Kapitel zur Notfallversorgung sowie spezifische Regelungen für außergewöhnliche Gefahrenlagen. Dabei flossen auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie mit ein.
Krankenhäuser sollen Investitionspauschale erhalten
Laut Drese soll die Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes dazu beitragen, die medizinische Versorgung in MV langfristig zu sichern und die Krankenhausförderung grundlegend neu zu gestalten. Besonders die Neuausrichtung der Bauförderung sei ein "riesen Befreiungsschlag für Bürokratieabbau", so Drese. Ab dem Jahr 2028 soll jedes Krankenhaus eine jährliche Investitionspauschale erhalten, über deren Einsatz sie im Rahmen ihres Versorgungsauftrags eigenständig entscheiden kann. Das bedeute nicht nur sehr viel weniger bürokratischen Aufwand, sondern auch sehr viel mehr Planungssicherheit.
Sogenannte Einzelfördermaßnahmen müssten zur Zeit jeweils einzeln beantragt und aufwendig geprüft werden – ein Verfahren, das sich oft über mehrere Jahre hinzieht und sowohl in den Kliniken als auch in der Verwaltung erhebliche personelle Ressourcen bindet. Dieses zeitintensive Verfahren soll künftig durch ein einfacheres Pauschalfördermodell ersetzt werden, wie Drese erklärte.
Investitionsbedarf laut Krankenhausgesellschaft deutlich höher
Laut Krankenhausgesellschaft wurde bisher die Hälfte der Landesmittel für Einzelmaßnahmen und die andere Hälfte pauschal zur Verfügung gestellt. Landesgeschäftsführer Uwe Borchmann beziffert den jährlichen Investitionsbedarf der Klinken auf etwa 150 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 sind im Landeshaushalt rund 60 Millionen Euro für Baumaßnahmen und technische Anschaffungen an den insgesamt 37 Kliniken in MV vorgesehen, so das Gesundheitsministerium. Darüber hinaus stehen zusätzliche Bundesmittel aus Sonderprogrammen zur Verfügung, etwa zur Modernisierung von Notaufnahmen oder zur Verbesserung der digitalen Ausstattung. Die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser werden weiterhin von den Krankenkassen getragen.
