Neues Gesetz: Windkraft soll Bürgern mehr Geld bringen
Die rot-rote Landesregierung will dafür sorgen, dass neue Anlagen für Windkraft und Solarenergie sich direkt im Portemonnaie von betroffenen Bürgern und der Gemeinde-Kasse auswirken. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Seit Monaten ist es angekündigt, jetzt legt Rot-Rot etwas vor: Mit einem neuen Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz will das Land den erneuerbaren Energien neuen Schub verpassen. Bis Ende 2032 müssen 2,1 Prozent der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen werden, bisher sind es 0,8 Prozent. Um der Gegenwehr zu begegnen, macht das Land ein direktes Angebot: Wer im Umkreis von 2,5 Kilometern von einem Windpark betroffen ist, der soll Anspruch auf Bares bekommen.
Schwesig mit Verständnis für Windkraftgegner
Oft wehren sich Betroffene gegen Windräder in ihrer Umgebung. Die Landesregierung meint, die Bürger müssen deshalb einen spürbaren Vorteil von neuen Anlagen haben. "Wir brauchen Windkraft, mit dieser grünen Energie sind wir unabhängig, das wird bei uns im Land gut produziert", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie könne aber Menschen, "die Windparks vor der Nase haben, verstehen, dass sie davon nicht begeistert sind".
Erstes Gesetz erfüllt Erwartungen nicht
Schon 2016 hat das Land mit einem ersten Beteiligungsgesetz versprochen, Bürger und Gemeinden stärker an Gewinnen der Erneuerbaren zu beteiligen. Die Regelungen, die eine finanzielle Beteiligung über Anteilsmodelle vorsahen, erwiesen sich allerdings als zu starr und umständlich, nur selten ist etwas Zählbares herausgekommen. Nach Einschätzungen aus dem Wirtschaftsministerium sind es 4,5 Millionen Euro pro Jahr, die an die Gemeinden gehen. Angesichts der Menge des produzierten Stroms eher wenig. Mit dem neuen Gesetz soll es mehr werden.
Backhaus setzt höhere Summe durch
Künftig soll der Betreiber bis zu 0,8 Cent pro Kilowatt-Stunde abgegeben. Das Land peilt allerdings ein "allgemeines Standardmodell" an. Das sieht vor, dass 0,3 Cent für die Einwohner und 0,3 Cent für die Gemeinde übrigbleiben. Der Satz liegt deutlich über den Beträgen, die das Bundesgesetz vorsieht und die der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) bei einer ersten Debatte im Landtag im Juni 2024 ins Spiel brachte. Nach NDR Informationen soll Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit Hinweis auf die Windkraft-Vorbehalte im ländlichen Raum eine deutliche Erhöhung durchgesetzt haben. In der Schweriner Staatskanzlei setzt man auf Strompreis-Gutschriften von im Schnitt 540 Euro pro Haushalt bei einer Gemeinde mit 600 Einwohnern und sieben Windrädern.
Auch Solarparks sollen zahlen
Details sollen allerdings Verhandlungssache zwischen Gemeinde und Unternehmen sein. Unterm Strich sollen die Abgaben für den Investor wirtschaftlich tragbar sein. Kommt es zu keiner Einigung, dann muss der Betreiber in einen Sondertopf zahlen. Aus dem sollen Maßnahmen finanziert werden, um regional die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhöhen. Neu ist, dass auch Solarpark-Betreiber betroffene Einwohner oder Gemeinden an den Stromerlösen beteiligen, hier soll die Abgaben aber etwas niedriger liegen als bei der Windkraft.
Warnungen aus der Branche
Die CDU-Fraktion im Landtag sieht sich angesichts der Pläne bestätigt. Sie verweist auf eigene Vorschläge von vor gut zehn Monaten. Das Gesetz sei eine verspätete Kopie einer CDU-Idee. Kritisch sieht die Branche die Pläne. Der Landesverband Erneuerbare Energien hält die geplanten Abgaben für zu hoch, der Vorsitzende Johann-Georg Jaeger meinte, im Bundesvergleich überziehe das Land. "Das erdrosselt die Projekte im Land wirtschaftlich und liegt weit, weit über dem, was andere Bundesländer planen."
Städte- und Gemeindetag für neues Gesetz
Allerdings lehnt Jaeger eine Abgabe nicht kategorisch ab. Für ihn wären insgesamt 0,3 Cent vertretbar. Die Abgabe sollte ausschließlich an die Gemeinde gehen, das wäre in Jaegers Augen unbürokratisch und es käme allen zugute. Beifall kommt vom Städte- und Gemeindetag. Umwelt-Experte Arp Fittschen meinte, es sei richtig, über die vom Bund vorgesehene Marke von 0,2 Cent hinauszugehen. Für die Betreiber sei das verkraftbar, in Mecklenburg-Vorpommern sei der Windertrag höher als im Durchschnitt. Allerdings, so Fittschen, müssten die Regelungen im neuen Gesetz handhabbar sein.
Gesetz soll noch dieses Jahr kommen
Der Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium ist am Dienstag vom Kabinett verabschiedet worden. Er geht jetzt in die Verbandsanhörung, Jaeger setzt noch auf Veränderungen. Die Landesregierung will dann auch im Landtag eine zügige Beratung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Angesichts neuer geplanter Anlagen sieht sich die Politik in Zugzwang. Es soll möglichst schnell etwas für die Bürger herausspringen.
