LNG-Terminal in Mukran: Habeck mahnt zügiges Genehmigungs-Verfahren an
Nach Informationen des NDR gibt es in der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern offenbar keine klare Haltung dazu, wie umfangreich die Verfahren zur Genehmigung des geplanten LNG-Terminals in Mukran durchgeführt werden sollen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mahnt bei der Landesregierung deshalb nun eine zügige Durchführung des Verfahrens an. Er befürchtet offenbar, dass sich die Genehmigung für das geplante LNG-Terminal in Mukran um Monate verzögern könnte. In einem Brief fordert er die Landesregierung auf, das Genehmigungsverfahren mit - wie er schreibt "krisengebotener Effizienz" durchzuführen. Denn würde die Genehmigung erst im kommenden Jahr erteilt, könnte im kommenden Winter noch kein LNG in Mukran angelandet werden.
Streit um Umweltverträglichkeitsprüfung
Genau das aber hält Habeck für notwendig, um Versorgungsengpässe und Preisanstiege zu verhindern. Im Kern geht es darum, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht. Ein Gutachten im Auftrag der Schweriner Landesregierung bejaht das, wie der NDR erfahren hat. Der Bundeswirtschaftsminister dagegen argumentiert, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht notwendig, da es um die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas gehe.
Binz stellt bei Gericht Antrag auf Baustopp
Unterdessen hat die Gemeinde Binz nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das geplante Rügener Terminal für Flüssigerdgas geklagt. Die bereits am Donnerstag durch den Bevollmächtigten Reiner Geulen eingereichte Klage richte sich gegen die Anfang der Woche bekannt gewordene Genehmigung des Bergamtes Stralsund für einen Teil der Anbindungspipeline, teilte die Gemeinde am Freitag mit. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits eine entsprechende Klage und die Beantragung eines sofortigen Baustopps angekündigt. Desweiteren haben haben drei Umweltverbände einen sofortigen Baustopp gefordert. Stellungnahmen der Fachbehörden und der Umweltverbände seien nicht berücksichtigt und mögliche Umweltauswirkungen nicht ausreichend beurteilt worden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von BUND MV, Nabu MV und WWF Deutschland.