Gutachten: Reformen des Verfassungsschutz MV zeigen Wirkung
Der Sonderbeauftragte für den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, Bernhard Witthaut, hat am Donnerstag sein Gutachten vorgestellt. Nötig wurde das Gutachten, nachdem die Behörde im Zuge der NSU-Ermittlungen massive Kritik einstecken musste.
Aufgrund offenkundiger Ungereimtheiten im Zuge der Ermittlungen zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) musste der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit viel Kritik einstecken. Nach Bekanntwerden von Ermittlungspannen bei der Mordserie der rechtsterroristischen Gruppierung sah sich der Verfassungsschutz mit dem Vorwurf konfrontiert, die Behörde könnte Informationen zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 nicht rechtzeitig weitergegeben haben. Infolgedessen war die Leitung des Verfassungsschutzes ausgetauscht und eine Überprüfung angeordnet worden. Im Anschluss daran hatte eine Expertenkommission 52 fachliche, rechtliche und organisatorische Handlungsempfehlungen erarbeitet, auf deren Basis eine Neuaufstellung der Behörde eingeleitet wurde.
Gutachten: Reform des Verfassungsschutzes MV zeigt Wirkung
Nun hat Bernhard Witthaut, Sonderbeauftragter für den Verfassungsschutz MV, ein Gutachten vorgelegt, das den Verfassungsschutz mit den bereits eingeleiteten Reformen auf einem guten Weg sieht. Der Ex-Polizeibeamte und ehemalige niedersächsische Verfassungsschutzchef hat demnach seit Dezember 2022 Arbeitsabläufe der Behörde auf strukturelle Missstände untersucht, gesetzliche Regelungen überprüft und Gespräche mit Mitarbeitenden geführt. "Wir haben festgestellt, dass keine strukturellen Fehler im Aufbau der Organisation für die Geschehnisse dort zuständig gewesen sind, sondern tatsächlich fehlerhaftes Verhalten", so Witthaut in Schwerin.
Mehr Personal, engere Zusammmenarbeit, angepasste Dienstvorschriften
Innenminister Christian Pegel (SPD) wertete das Gutachten zum Verfassungsschutz als einen "Beitrag zur Transparenz". Laut Gutachten seien die Handlungsempfehlungen unter dem jetzigen Leiter innerhalb der Verfassungsschutzabteilung in den vergangenen zwei Jahren engagiert umgesetzt worden, so Pegel. Das gestiegene Arbeitspensum sei mit den geplanten 128 Stellen zu bewältigen, stellt das Gutachten fest. Derzeit seien davon noch 23 Stellen unbesetzt, deren Besetzungsverfahren allerdings bereits liefen, so Pegel.
Mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Witthaut sollte auch prüfen, ob mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschützer notwendig ist. Hier kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass keine tiefgreifenden Änderungen nötig seien. Witthaut schlug aber eine Änderung des geplanten neuen Landesverfassungsschutzgesetzes vor. Behördenmitarbeiter könnten sich bei möglichen Fehlern in der Behörde direkt an die parlamentarische Kontrolle wenden, ohne den Dienstweg einzuhalten.