Bundestagswahl am 23. Februar: Kommunen suchen Wahlhelfer
Die Zeit ist knapp, die Fristen sind verkürzt. Nur 14 Wochen bleiben den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um die vorgezogene Neuwahl des Bundestags vorzubereiten. Am Wahlsonntag sind sie auf die Hilfe Tausender Ehrenamtlicher angewiesen.
Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. In den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern laufen die Vorbereitungen dazu. So müssen in kurzer Zeit Wahlräume gefunden, Stimmzettel gedruckt sowie Wahlvorschläge geprüft und fristgerecht im Wahlausschuss bestätigt werden. Das müsse zügig, aber vor allem mit erforderlicher Genauigkeit passieren, heißt es aus der Stadtverwaltung in Rostock.
Ehrenamtliche für reibungslosen Ablauf nötig
Mit Blick auf den Urnengang rufen die Kommunen im Land die Menschen auf, sich am Wahlsonntag ehrenamtlich einzubringen. Nur mit Hilfe von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden, heißt es vom Städte- und Gemeindetag. In den größeren Städten werden Hunderte Freiwillige gebraucht.
Tausende Helfer für Wahlsonntag gesucht
In Rostock wird es 133 Urnen- und 52 Briefwahllokale geben. Gesucht werden schätzungsweise 1.500 Wahlhelfer. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald benötigt für die Besetzung der 42 allgemeinen Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke mindestens 425 Freiwillige. Wismar braucht etwa 300 Helfer. In Schwerin wird es voraussichtlich mehr als 60 Urnenwahllokale und rund 20 Briefwahllokale geben. Damit werden in der Landeshauptstadt 750 bis 800 Wahlhelfer gebraucht. Die zuständige Behörde arbeite mit Hochdruck an der nötigen Infrastruktur, heißt es von der Sprecherin der Stadt, Michaela Christen.
Ehrenamtliche müssen wahlberechtigt sein
Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer fungieren. Der Aufwand, den sie erbringen, wird in vielen Städten und Gemeinden finanziell entschädigt.
Scholz stellt im Dezember Vertrauensfrage
Um den Weg für die Neuwahl des Bundestages freizumachen, muss Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag stellen. Das soll am 16. Dezember geschehen. Wenn Scholz die Abstimmung verliert, wird das Parlament aufgelöst. Die vorgezogene Bundestagswahl wird dann am 23. Februar stattfinden.