Beschluss des Bundestages: SED-Opferrente wird angepasst
Politische Verfolgung war in der DDR keine Ausnahme. Tausende Menschen landeten im Gefängnis. Für Betroffene gibt es eine SED-Opferrente. Diese wurde nach 2019 zum zweiten Mal verbessert.
Die Opferrente für Betroffene von SED-Unrecht wird nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestages von 330 auf 400 Euro im Monat erhöht. Wirksam wird diese Verbesserung zum 1. Juli dieses Jahres. Eine weitere wichtige Änderung: Die Opferrente ist zukünftig nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt und wird damit zur Ehrenpension. Außerdem werden die Bezüge ab dem Jahr 2026 dynamisiert, also an die Rentenentwicklung gekoppelt.
Mehr Menschen bekommen Anrecht
Durch die Anpassungen werden mehr Menschen Anrecht auf diese Rente haben. Wer beruflich verfolgt wurde, musste bislang nachweisen, dass dies für mindestens drei Jahre der Fall war. Nun wird diese Dauer auf zwei Jahre verkürzt. Auch die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird vereinfacht.
Opfer von Zwangsdoping nicht aufgenommen
Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, sieht die neue Regelung als wichtiges Zeichen für die Betroffenen.
Für Betroffene von SED-Unrecht ist das im Bundestag verabschiedete Gesetzespaket ein ganz wichtiges Zeichen im Jahr 35 der deutschen Einheit. Die Betroffenen haben zur Einheit Deutschlands in Recht und Freiheit beigetragen mit ihrem Widerstand. Dabei haben sie Repressionen erlitten, unter deren Folgen sie heute noch leiden. Burkhard Bley, Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Außerdem hob er hevor, dass das Schicksal der Zwangsausgesiedelten nun mit einer Einmalzahlung von Höhe von 7.500 Euro anerkannt werde. Dennoch kritisiert Bley, dass die Opfer von Zwangsdoping in der DDR zunächst nicht berücksichtigt wurden. Darüber will der Bundestag später entscheiden, wenn ein Bericht über die Langzeitfolgen des systematischen Dopings zum Beispiel im DDR-Leistungssport vorliegt. Er wolle sich dafür einsetzen, dass auch hier eine zeitnahe und dauerhafte Lösung für die Betroffenen erreicht werde, so Bley weiter.
2024: 126 Anträge in MV
Beim Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern sind nach eigenen Angaben im Jahr 2024 insgesamt 126 Anträge eingegangen - etwas weniger als im Vorjahr. 2023 waren es 142 Anträge. Im vergangenen Jahr sei insgesamt 103 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente zugesprochen worden. Insgesamt habe das Land Mecklenburg-Vorpommern 2024 rund 13,1 Millionen Euro SED-Opferrente an knapp 3.400 anerkannte Opfer des DDR-Regimes ausgezahlt.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) sagte nach dem Beschluss: "Jedes Jahr zeigt sich, dass die Aktendeckel der Aufarbeitung nicht geschlossen werden dürfen. Denn noch immer finden Menschen erst nach so langer Zeit den Mut, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen." Das erlittene Unrecht könne nicht adäquat wieder gutgemacht werden. Die Opferrente sei ein kleiner Beitrag dazu, einen gewissen finanziellen Ausgleich als Anerkennung des Leids der Menschen zu leisten.
Opferrente gibt es seit 2007
Die SED-Opferrente gibt es seit 2007. 2019 trat eine Verbesserung in Kraft. Bisher erhalten Menschen, die in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Haftstrafe von mindestens 90 Tagen erlitten, monatlich 330 Euro - unter der Voraussetzung einer strafrechtlichen Rehabilitierung.
Neu geregelt wird nun auch das Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung. Davon können Menschen profitieren, die zwangsweise in Spezialheimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren und deren bis 2019 gestellte Rehabilitierungsanträge abgelehnt wurden.