Ausfallgebühr beim Arzt - notwendig oder Abzocke?
Immer mehr Patientinnen und Patienten, die trotz gebuchtem Termin nicht erscheinen und diesen auch nicht absagen, bereiten Arztpraxen laut der Kassenärztlichen Vereinigung Probleme. Wäre eine Ausfallgebühr "zur Strafe" richtig? Darüber wird diskutiert.
Sieben von zehn Praxen klagen laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wegen sogenannter No-Shows. "Die Termine sind geblockt und stehen dann für andere Patienten nicht zur Verfügung", beklagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen in der "Osnabrücker Zeitung". Er forderte eine Ausfallgebühr, die von den Kassen entrichtet werden müsste, wenn Versicherte einen gebuchten Termin verstreichen ließen.
Patientenschützer nennt es "Abzocke"
"Abzocke" wäre eine solche Gebühr aus Sicht des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Das eigentliche Problem sei die "mangelnde Erreichbarkeit" von Kassenärzten für die Patienten. Mit ihrer Online-Umfrage wolle die KBV ihre "frechen Forderungen" rechtfertigen. Ohnehin verlangten heute schon viele Praxen Strafgebühren für ausgefallene Termine. So ist es beispielsweise auch in Physiotherapiepraxen und bei Psychotherapie-Terminen längst üblich, dass der Ausfall vom Patienten bezahlt werden muss, wenn er nicht rechtzeitig absagt.
Stundenlange Warteschleifen am Telefon
Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lehnt Gassens Vorschlag ab und verweist darauf, dass es teilweise zu stundenlangen Warteschleifen am Telefon käme und man Termine gar nicht absagen könne, weil man nicht durchkäme. Sie fordern gar einen Ausgleich für Patientinnen und Patienten, die lange in Wartezimmern und Telefonhotlines warten würden.
Schadensersatz für Praxen? Unsichere Rechtslage
Für eine "No-Show-Gebühr", also Patientinnen und Patienten, die ihren Termin verstreichen lassen, ohne sich abzumelden, für geschädigte Praxen oder Kliniken hatte sich im Mai bereits der Vorstandsvorsitzende der Bremer Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Bernhard Rochell, ausgesprochen. Die KV Niedersachsen indes wies darauf hin, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei. Nach gängiger Rechtsprechung hätten Arztpraxen nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ein Verdienstausfall entstanden ist, sagte Sprecher Detlef Haffke. Dieser Nachweis lasse sich im Einzelfall oft aber nicht leicht führen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte so eine Gebühr bereits ab.
Lange Wartezeit auf Arzttermin führt zu "Doppelbuchungen"
Dass Patientinnen und Patienten nicht beim Arzt erscheinen, dazu kommt es laut Haffke auch deshalb, weil sie Termine bei mehreren Ärzten derselben Fachrichtung vereinbaren und dann den frühesten wahrnehmen, ohne die anderen abzusagen. "Dies scheint eine Reaktion auf zunehmend lange Wartezeiten auf einen Arzttermin sein."
Notfallaufnahmen: Gebühr bei Bagatell-Fällen?
Die oftmals schlechte Erreichbarkeit von Kassenärzten führt aus Sicht von Patientenschützer Brysch auch dazu, dass kranke Menschen Hilfe in den Notaufnahmen suchten. Das aber führt dort zu einer Überlastung. Falls Eltern mit Bagatell-Fällen wie "einem Pickel am Po der Kinder" dort aufschlagen würden, würde der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Thomas Fischbach auch dort eine Notfall-Gebühr befürworten. Diese soll dann sogar direkt von den Eltern kassiert werden.