Am S-Bahnhof Sternschanze ist am Freitagmorgen im Berufsverkehr ein Mensch schwer verletzt worden. Er wurde aus noch unbekannten Gründen zwischen einem Zug und der Bahnsteigkante eingeklemmt. Anschließend konnten Züge der Linien S2 und S5 gut eine Stunde lang nicht über Dammtor fahren. Seit 9.15 Uhr läuft der Zugverkehr wieder normal.
Fahrgäste der S-Bahnlinie 1 müssen sich am Wochenende auf Einschränkungen einstellen. Zwischen den Haltestellen Ohlsdorf und Barmbek fahren von Freitag, 29. November, um 22 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 1. Dezember Betriebsschluss keine S-Bahnen. Grund hierfür sind Gleisbauarbeiten. Die S-Bahn Hamburg richtet einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein. Seit Anfang November fahren außerdem keine U-Bahnen zwischen Ohlsdorf und Lattenkamp. Auch hier gibt es einen Ersatzverkehr. Viele Fahrgäste können bislang auf die S1 ausweichen.
Den Veolia Towers Hamburg ist der Start nach der Länderspielpause deutlich missglückt. Im Eurocup verlor der Basketball-Bundesligist am Donnerstagabend bei Cedevita Olimpija Ljubljana mit 68:95 (32:42) und bleibt nach der siebten Niederlage im neunten Spiel Tabellenletzter der Gruppe B. Bester Werfer bei den Towers war Jordan Barnett mit 23 Punkten.
Die Beschränkung des Protestcamps im Altonaer Volkspark während des G20-Gipfels ist rechtmäßig gewesen. Das hat am Donnerstag - sieben Jahre nach dem Treffen - das Bundesverwaltungsgericht abschließend entschieden. Da viele Schlafzelte sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen geplant waren, sei das Protestcamp keine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung, hieß es in der Begründung. Geklagt hatte unter anderem der Veranstalter, das Netzwerk Attac. Angemeldet war das Camp für bis zu 7.000 Menschen.
Im Streit um das Anwohnerparken im Hamburger Grindelviertel hat der Senat eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht teilte am Donnerstag mit, dass die Anordnung der Stadt für den Grindelhof rechtswidrig sei. Grundsätzlich haben die Richter und Richterinnen keine Bedenken gegen das Anwohnerparken in dem belebten Viertel - im konkreten Fall seien die Anordnungen aber zu unübersichtlich, hieß es. Außerdem werde die zulässige Ausdehnung von 1.000 Metern Luftlinie überschritten.