Gericht: Facebook muss Beitrag zu Hamburger Politiker löschen
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Facebook einen Post löschen muss, in dem der ursprüngliche Name des Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector (Grüne) gegen dessen Willen öffentlich gemacht wurde.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einem Eilantrag Hectors statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah. Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens, dem sogenannten Deadname, werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung. Transmenschen beispielsweise legen ihren einstigen Namen - "Deadname" - zugunsten Ihrer neu gewählten Identität ab.
Ursprünglicher Name ist Tabu
Dieser ursprüngliche Name darf dann nicht mehr "offenbart oder ausgeforscht" werden, heißt es im neuen Selbstbestimmungsgesetz. In Hasskommentaren wurde Hectors "Deadname" immer wieder genannt. Die meisten Plattformen hätten solche Einträge nach Aufforderung gelöscht, so Hector - nur Facebook nicht. Das Gericht drohte dem Facebook-Mutterkonzern Meta in seiner Entscheidung jetzt im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Entscheidung stärkt Anerkennung der Rechte von Transmenschen
Hector, der in der Grünen-Fraktion auch Sprecher für geschlechtliche Vielfalt ist, wird nach eigenen Angaben seit Monaten im Internet vor allem wegen seiner Geschlechtsidentität attackiert. Im November habe ein Nutzer auf Facebook den Namen veröffentlicht, den er vor der Änderung seines ursprünglich weiblichen Geschlechtseintrags trug. Da die Plattform trotz Aufforderung den Post nicht gelöscht habe, habe er selbst den Eilantrag gestellt.
Hector: "Sieg bedeutet mir viel"
"Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel", sagte der Politiker. Er sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von Transmenschen. "Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird." Die Entscheidung in Hamburg ist eine der ersten überhaupt zum neuen Selbstbestimmungsgesetz.