Erster Prozess gegen Klimakleber in Hamburg: 300 Euro Strafe
Am Amtsgericht Harburg ist am Dienstag erstmals ein sogenannter Klimakleber wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte vor einem Jahr an einer Blockade nahe der Elbbrücken teilgenommen, sich dabei aber nicht selbst auf dem Asphalt festgeklebt. Er ist kein jugendlicher Aktivist, sondern ein 58-jähriger Ingenieur und dreifacher Familienvater. Zu Beginn der Verhandlung fragte er den Richter: "Was glauben Sie, warum ich mich auf eine Straße setze und die blockiere? Bestimmt nicht, weil es mir Spaß macht, mich von Autofahrern beschimpfen zu lassen." Er sagte, dass er dort gesessen habe, weil er sich große Sorgen um die Zukunft seiner Kinder mache, weil die Politik nichts gegen den Klimanotstand tue: "Gehen wir demonstrieren, werden wir nur belächelt."
Politisches Anliegen wirkte strafmildernd
Blockadeaktionen seien der einzige Weg, Aufmerksamkeit für die Klimakrise zu bekommen. Der Richter wertete die Blockade nahe der Elbbrücken als versuchte Nötigung. Für die juristische Bewertung spielte eine Rolle, dass die Blockade relativ schnell aufgelöst wurde. Der Richter berücksichtigte auch strafmildernd, dass der Angeklagte ein politisches Anliegen hatte. Er sagte im Urteil wörtlich: "Das betrifft uns alle."